Klage gegen Volksbank nach Abwertung von „UniImmo: Wohnen ZBI“
Klage nach Abwertung von „UniImmo: Wohnen ZBI“
Kanzlei wirft Volksbank Falschberatung vor – Kanzlei hofft auf Tausende Schadenersatzforderungen
wbr Frankfurt
Die Abwertung des offenen Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ von Union Investment hat juristische Folgen. Die Anlegerkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte hat nach eigener Auskunft eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht. Der Vorwurf: Anleger, die kein Risiko eingehen wollten, wurden nicht ausreichend über die Risiken des Immobilienfonds aufgeklärt, insbesondere nach der Zinswende und dem Ukraine-Krieg. Bei der Kanzlei haben sich 400 Anleger gemeldet, die durchschnittlich 25.000 Euro investiert haben und nun Schadenersatz fordern.
Verlust von fast 1 Milliarde Euro
Hintergrund der Klage ist die Abwertung des Fonds im Juni 2024, bei der Anleger fast 1 Mrd. Euro verloren. Grund dafür war eine Sonderbewertung des Immobilienportfolios, die aufgrund zahlreicher Rückgabeverlangen notwendig wurde. Obwohl der Fonds laut der Kanzlei als sicher vermarktet wurde, brach sein Wert um fast 17% ein. Die Gutachter, die von Union Investment beauftragt wurden, mussten den Marktwert der Immobilien anpassen, was den Einbruch beschleunigte.
Die Kanzlei erwartet eine Welle weiterer Klagen und sieht für Anleger, die ab 2022 investiert haben, gute Chancen auf Schadenersatz. Auch frühere Investoren hätten über das Risiko besser informiert werden müssen. Union Investment distanziert sich unterdessen von einem Übernahmeangebot der Münchener Beteiligungsgesellschaft Causa, die Fondsanteile zum Dumpingpreis erwerben will.