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Kleine Banken entlasten

Börsen-Zeitung, 5.5.2017 Die Diskussion über die proportionale Ausgestaltung der Bankenregulierung hat mit den jüngsten Vorschlägen der Deutschen Bundesbank noch einmal Fahrt aufgenommen. Das ist gut so, hat doch der Bankenverband in den vergangenen...

Kleine Banken entlasten

Die Diskussion über die proportionale Ausgestaltung der Bankenregulierung hat mit den jüngsten Vorschlägen der Deutschen Bundesbank noch einmal Fahrt aufgenommen. Das ist gut so, hat doch der Bankenverband in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die schiere Menge der Regeln die kleineren Banken zu überfordern droht. Es ist daher erfreulich, dass dieses Thema nun auch in der Politik und bei den Regulierungsbehörden einen größeren Stellenwert genießt.Anders als in manch anderen Ländern trifft die Regulierung in Deutschland auf einen sehr heterogenen Bankenmarkt. Gerade die Vielfalt an unterschiedlichen Banken und Geschäftsmodellen hat dem deutschen Finanzmarkt in den letzten Jahren und Jahrzehnten gutgetan. Der deutsche Bankensektor ist stabil und verfügt über ein differenziertes Angebot für alle Kundengruppen.Umso wichtiger ist es, diese Vielfalt nicht durch permanente Belastungen gerade für kleine Institute aufs Spiel zu setzen. Speziell die kleinen Banken leiden am stärksten unter dem enormen zeitlichen und technischen Aufwand, den die Regulierung mit sich bringt. Ihre durchschnittlichen Regulierungskosten bezogen auf die Bilanzsumme liegen um ein Vielfaches höher als bei großen Instituten. Sie geraten so unter Druck, ihre Betriebsgrößen zu erhöhen, um die regulativ bedingten Fixkosten stemmen zu können. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen, um wieder Wettbewerbsgleichheit zwischen kleinen und großen Instituten herzustellen. Das in den aktuellen Gesetzen formulierte Proportionalitätsprinzip ist dafür nicht ausreichend.Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Es geht nicht um Erleichterungen bei der Kapital- oder Liquiditätsausstattung der Institute. Diese aufsichtlichen Mindestanforderungen decken sich mit dem Proportionalitätsprinzip – schließlich handelt es sich hier um Prozentzahlen. Die Finanzmarktkrise hatte zudem gezeigt, dass an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf bestand, dem auch Rechnung getragen worden ist. Administrative ErleichterungDer Fokus sollte stattdessen auf dem administrativen Bereich liegen. Hier kann einiges verändert werden, ohne das Ziel der Finanzmarktstabilität zu konterkarieren. Erleichterungen oder Befreiungen sind zum Beispiel bei den Offenlegungspflichten und dem aufsichtlichen Meldewesen möglich, aber auch bei der Sanierungsplanung, den Vergütungsregelungen sowie den Pflichten zur Bildung von Ausschüssen aus dem Aufsichtsrat.Nun stellt sich allerdings die Frage, bei welcher bilanziellen oder sonstigen Kennzahl die Grenze gezogen wird, ab der Institute von regulativen Abspeckungen profitieren können. Die Europäische Kommission hat 1,5 Mrd. Euro Bilanzsumme vorgeschlagen. Dieser Wert ist aber für Deutschland viel zu niedrig. Der Bankenverband verfolgt einen anderen Ansatz und setzt sich dafür ein, Anpassungen in abgestufter Form vorzunehmen. Zentrales Kriterium sollte die Bedeutung eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems sein. Dabei lassen sich vier Cluster unterscheiden: sehr große, mittelständische, kleine und sehr kleine Institute.Außer Frage steht, dass die sehr großen, von der EZB direkt beaufsichtigten Banken die bestehenden aufsichtlichen Regelungen uneingeschränkt einhalten müssen. Dies betrifft in Deutschland Institute, deren Bilanzsumme bei mehr als 30 Mrd. Euro liegt.Für mittelständische Institute mit Bilanzsummen zwischen 10 und 30 Mrd. Euro wäre eine Befreiung von Anforderungen hilfreich, die für die Finanzmarktstabilität eine untergeordnete Rolle spielen. Dazu gehört beispielsweise die Offenlegungspflicht. Die Erfahrung zeigt, dass die aufwendig zu erstellenden Offenlegungsberichte kleiner und mittlerer Institute von den Kapitalmarktteilnehmern nicht genutzt werden. Eine Publikation, die niemand liest, ist aber überflüssig. Ähnlich unverhältnismäßig ist die Anforderung an die Institute, einen Prüfungsausschuss aus den Reihen ihres Aufsichtsorgans zu bilden, zumal wenn es sich um Gesellschaften handelt, die keinen Aufsichtsrat besitzen, wie etwa Kommanditgesellschaften. Dies gilt auch für die Anforderungen an die Ausgestaltung von Vergütungssystemen, nicht zuletzt, weil die variable Mitarbeitervergütung bei Instituten dieser Größenordnung eine sehr untergeordnete Rolle spielt.Noch stärkerer Entlastungen bedarf es für all jene Institute, die für die Stabilität des Finanzmarktes unbedeutend sind, weil sie mit weniger als 10 Mrd. Euro Bilanzsumme zu klein sind, einen geringen oder keinen Auslandsbezug haben und kaum untereinander vernetzt sind. Diese Institute sollten von der Pflicht zur Sanierungsplanung befreit werden. Im Falle einer Schieflage würden sie in das geordnete Insolvenzverfahren gehen. Auch die überzogenen Anforderungen an die Aufsichtsräte dieser Institute müssen reduziert werden. Vor allem aber gilt es, die aufsichtlichen Meldevorschriften auszudünnen. Hunderte von Seiten an Zahlenkolonnen bereiten den Instituten massiven Aufwand und stehen in keinem Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit für den Finanzmarkt – wenn sie denn überhaupt vom zuständigen Aufseher gelesen werden bzw. gelesen werden können angesichts von mehr als 1 000 kleinen Instituten in Deutschland.Für sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme von unter 300 Mill. Euro schließlich sollten Basisanforderungen ausreichend sein. Institute dieser Größenordnung können anhand weniger Kennzahlen, einem Kernmeldewesen, angemessen beaufsichtigt werden.Würden die Regelsetzer auf nationaler und europäischer Ebene sich für diese Vorschläge einsetzen, so wären wir einen großen Schritt weiter. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines vielfältigen und stabilen Bankenmarktes wären dann deutlich besser als heute.Dr. Hans-Walter Peters ist Präsident des Bankenverbandes und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg.In dieser Rubrik veröffentlichen wir Kommentare von führenden Vertretern aus der Wirtschafts- und Finanzwelt, aus Politik und Wissenschaft.——–Von Hans-Walter PetersDas Proportionalitätsprinzip soll durch abgestufte Kriterien für Institute unterschiedlicher Größenklassen verwirklicht werden.——-