Kreditbranche nur für kleine Bremse bei Immobilien

Aufsicht soll sich mit lediglich einem Instrument zur Beschränkung von Hypothekarkrediten begnügen

Kreditbranche nur für kleine Bremse bei Immobilien

wf Berlin – Die Einführung einer Kreditbremse für Wohnimmobilien stößt auf anhaltenden Widerstand bei Banken und Sparkassen. Das Bündel von Instrumenten, das die Bundesregierung einführen will, sollte auf ein einziges Instrument reduziert werden: auf eine Loan-to-Value-Quote (LTV), also eine Darlehensgrenze bezogen auf den Immobilienwert. Diese fordert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) in ihrer Stellungnahme für die Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz am Montag in Berlin. Zudem soll aus DK-Sicht regional differenziert werden, etwa durch eine generelle Ausnahme von Kleindarlehen bis 400 000 Euro. Förderkredite für Immobilien sollen generell ausgenommen sein.Die Vorschläge im Gesetzentwurf hält die DK für überzogen. Sie seien den tatsächlichen Risiken nicht angemessen, schreiben die Verbände. Offensichtlich stütze sich der Gesetzentwurf auf Erfahrungen im Ausland, nach denen sich selbst verstärkende Effekte aus dem Zusammenspiel von Kreditvergabe und Blasenbildung an den Immobilienmärkten entstehen können. Diese empirische Erfahrung lasse sich nur bedingt auf Deutschland übertragen.Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität um. Dieses Gremium überwacht die Systemstabilität des Finanzmarktes. Der Ausschuss soll Risiken aufzeigen und Empfehlungen aussprechen. Dies hatte das Gremium in seinem Bericht 2015 mit Blick auf den Immobilienkreditmarkt getan und dabei neben der Loan-to-Value-Quote weitere Kennziffern gefordert: Eine Amortisierungsanforderung innerhalb einer festzulegenden Frist, eine Maximalgrenze für den Schuldendienst im Verhältnis zum Einkommen, eine Untergrenze für den Schuldendienstdeckungsgrad und eine Obergrenze für die Relation von Gesamtverschuldung zum Einkommen. Das Gesetz soll die Finanzaufsicht BaFin ermächtigen, die Grenzen im Wohnimmobilienkreditmarkt scharf zu stellen, wenn die Stabilität des Finanzmarktes es erfordert. Besonderheit in DeutschlandDie DK erkennt an, dass sich aus überhöhter Risikobereitschaft, hohem Verschuldungsgrad oder falschen Anreizen im Ausland systemische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt ergeben hatten. Dass Deutschland weitgehend verschont blieb, sei kein Glücksfall, sondern Folge der Besonderheiten des hiesigen Marktes: kaum Hypothekenkredite mit variablem Zinssatz und eine geringe Wohneigentumsquote bei privaten Haushalten im EU-Vergleich. Zudem habe der Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie schon Vorsorge im Fall einer Blasenbildung getroffen, schreibt die DK.Unterstützung gibt es von anderen Sachverständigen, die der Ausschuss geladen hat. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht als Sprachrohr der Branche keine Dringlichkeit, zusätzliche Aufsichtsinstrumente einzuführen. Immobilienfinanzierungen seien hierzulande konservativ und langfristig angelegt. Das wirtschaftsnahe Forschungsinstitut IW Köln plädiert allenfalls für eine Begrenzung der Beleihungsausläufe (LTV) mit der Option, die Beschränkung durch höhere Amortisation zu kompensieren. Die Wirtschaftsweise Isabel Schnabel spricht sich indessen im Sinne der Finanzstabilität für eine rasche Einführung der neuen Instrumente aus.