Kreditbranche und Finanzaufsicht im Disput

Bundestag hört Experten zum Gesetzentwurf an

Kreditbranche und Finanzaufsicht im Disput

wf Berlin – Die Mindeststückelung beim Vertrieb nachrangiger Anleihen aus Bail-in-Kapital, die Ausweitung des Organkredits, ein Eignungstest für Gremienmitglieder und das neue Aufsichtsregime für die Förderbanken der Länder haben die Abgeordneten in einer Bundestagsanhörung zum Risikoreduzierungsgesetz besonders unter die Lupe genommen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zum europäischen Bankenpaket in deutsches Recht um. Der Finanzausschuss des Bundestags hörte dazu in Berlin Sachverständige an. Einige waren anwesend, andere per Video oder Telefon zugeschaltet.Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) klagte, der Gesetzentwurf gehe im Einzelnen über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. “Ein solches nationales Goldplating ist in einem gemeinsamen Markt mit einer Bankenunion nicht zielführend”, monierte Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied der Genossenschaftsverbandes BVR für die DK. “Zudem erhöht dies die ohnehin bereits erheblichen Belastungen für die Kreditwirtschaft weiter.” Die Branche wendet sich gegen die Ausweitung des Kreises der Personen, die unter den Begriff des Organkredits fallen. Auch die Pflicht, die Eignung von Gremienmitgliedern darzulegen, stößt dort auf Widerstand. Vor allem die öffentlich-rechtlichen Institute, die keinen Einfluss auf die Besetzung ihrer Verwaltungsräte nehmen können, bauen darauf, dass der Gesetzgeber die Ausnahme in der EU-Richtlinie nutzt und diese Aufgabe der Aufsicht zuweist. Sowohl die Bundesbank, vertreten durch Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling, als auch die Finanzaufsicht BaFin in Person von Exekutivdirektor Raimund Röseler hielten davon wenig. Sie führten an, der Eignungsnachweis durch die Institute sei schon heute gängige Praxis. Die Aufregung in der Kreditbranche über die neue Organkreditregelung, die Eltern und volljährige Kinder erfasst, deutet für Wuermeling darauf hin, dass der Schritt nötig ist.Die Minderstücklung von Genussrechtsanleihen auf 50 000 Euro soll kleinere Anleger davor schützen, Finanzinstrumente zu kaufen, deren Risikogehalt sie nicht einschätzen können. Für die Umweltbank erläuterte Vorstandssprecher Jürgen Koppmann, sein Institut würde damit eine wichtige Refinanzierungsquelle mit überschaubarem Risiko für Anleger verlieren. Die Bundesbank, aber auch Dorothea Schäfer vom Wirtschaftsforschungsinstitut DIW, begrüßten indessen das Limit aus Anlegerschutzgesichtspunkten.Für die Förderbanken plädierte der Vorstandsvorsitzende der Berliner IBB, Jürgen Allerkamp, für Erleichterungen, darunter bei Offenlegungspflichten und Institutsvergütungsverordnung. Von den Förderbanken ginge keine Gefahr für den Finanzmarkt aus, konstatierte er. Auch dazu blieb die Bundesbank auf Gegenkurs. Die Förderbanken repräsentierten inklusive KfW 10 % des hiesigen Bankenmarktes und müssten dem nationalen Aufsichtsregime unterworfen werden. Zuvor war die EZB für diese Institute zuständig.