Kreditwirtschaft kämpft für die Anlageberatung

"Kunden profitieren von einem Filialnetzwerk" - Verband weist Kritik der Verbraucherschützer zurück

Kreditwirtschaft kämpft für die Anlageberatung

Von Angela Wefers, BerlinDie Deutsche Kreditwirtschaft (DK) verteidigt die Pläne der Bundesregierung, provisionsbasierte Anlageberatung Instituten mit einem “weit verzweigten Filialberaternetzwerk” zu erlauben. Den Vorwurf der Verbraucherschützer und Grünen im Bundestag, damit werde das Provisionsverbot nach Europarecht umgangen, weist sie zurück. “Gerade in Deutschland profitieren Anleger von einer hohen Dichte von Filialen, die Anlageberatung vor Ort anbieten”, erklärte die DK auf Anfrage. Qualifizierte Berater müssten aus- und weitergebildet werden. “Diese werden zum Teil durch Provisionen aus Wertpapiergeschäften finanziert”, konstatiert die DK. Wäre dies nicht mehr möglich, ließe sich Beratung vor Ort auf Dauer nicht aufrechterhalten.Die Finanzexperten des Verbraucherzentralen Bundesverbands (VZBV) und der Grünen, Dorothea Mohn und Gerhard Schick, hatten eine Passage im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II kritisiert (vgl. BZ vom 19. Mai). Die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Provisionsverbot in der Anlageberatung. Bessere Qualität zähltDie Beratung darf weiter über Provisionen vergütet werden, wenn die Beratungsqualität für den Kunden durch bestimmte Instrumente verbessert wird. Dazu gehört laut dem deutschen Verordnungsentwurf die Existenz eines Filialberaternetzwerkes. Der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag hält das Kriterium für europarechtswidrig, da es nur allgemein sei und nicht einem bestimmten Kunden zugutekomme.Dem widerspricht die DK deutlich. “Die Kritik an der Umsetzung des deutschen Gesetzgebers geht an den Interessen und Bedürfnissen der Kunden klar vorbei”, stellt sie fest. Höchstmögliches Qualitätsniveau bedeute, möglichst vielen Anlegern Zugang zu persönlicher Beratung zu eröffnen, etwa mit vielen Filialen. Der deutsche Gesetzgeber habe Umsetzungsspielraum genutzt. “Dass ein weit verzweigtes Filialberaternetzwerk ein Qualitätsmerkmal darstellt, hat auch die EU-Kommission bestätigt”, unterstreicht die DK. Zudem habe der Gesetzgeber in der EU bewusst auf den direkten Zusammenhang zwischen Qualitätsverbesserung und einem konkreten Kunden verzichtet.Die nicht immer einige DK steht in diesem Punkt zusammen, auch wenn die Formulierung eines “weit verzweigten Filialberaternetzwerks” vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken begünstigen dürfte. Aber noch eine weitere Gruppe profitiert: Nachdem die ursprüngliche Formulierung “Filialnetzwerk” von der Regierung auf “Filialberaternetzwerk” ausgeweitet wurde, fallen auch Finanzanlagenvermittler darunter. Sie dürfen demnach weiterhin provisionsbasiert beraten. Für die neue Formulierung hatte sich der Bundesverband Deutscher Vermögensberater starkgemacht.