Länderfinanzminister beraten über EU-Clearing
wf Berlin
Die Clearingmärkte in Europa beschäftigen die Finanzminister der Bundesländer in ihrer nächsten Ausschusssitzung an diesem Donnerstag. Auf der Tagesordnung steht der Vorschlag für eine Verordnung des EU-Parlaments und des Rates zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte. Die Minister nehmen dazu Stellung.
Konkret geht es um eine Änderung der Emir-Verordnung (Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen). Diese regelt Derivategeschäfte, einschließlich der Risikobegrenzung durch Clearing bei zentralen Gegenparteien (CCPs). Das Regelwerk will die Finanzstabilität erhöhen. Bei der anstehenden Überarbeitung geht es unter anderem um den als zu komplex empfundene Aufsichtsrahmen. Dies schränke die Möglichkeiten von EU-CCPs ein, sowohl innerhalb der EU als auch international Aufträge anzuziehen, heißt es in der Unterrichtung der EU-Kommission für den Bundesrat. Die aufsichtlichen Genehmigungsverfahren für die Aufnahme neuer Clearingdienste und -tätigkeiten durch EU-CCPs sowie Änderungen ihrer Risikomodelle seien in vielen Fällen unnötig langwierig und aufwendig.
Sie werden als zu langsam und bisweilen als unverhältnismäßig bemängelt. Die Genehmigung neuer Produkte solle nicht mehrere Jahre dauern und Änderungen an Risikomodellen müssten rasch erfolgen, schreibt die E-Kommission. Verzögerungen bei der Genehmigung erhöhen die Kosten und verringern die Attraktivität von EU-CCPs und der EU als Finanzstandort. Die Emir-Neufassung zielt demnach auf die Förderung moderner und wettbewerbsfähiger CCPs in der EU, die Aufträge anziehen können.