Länder kritisieren Investmentsteuernovelle

"Veräußerungsgewinne aus Streubesitz besteuern"

Länder kritisieren Investmentsteuernovelle

wf Berlin – Die Bundesländer kritisieren Pläne der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine Stellungnahme zu der Gesetzesnovelle. Darin monieren die Länder, dass die ursprünglich geplante Einführung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz im Entwurf ungeregelt bleibt. Die Besteuerung sei aus steuersystematischen Gründen und zur Vermeidung von Missbrauch unbedingt erforderlich, betonen die Länder. Der Missbrauch ergebe sich aus der Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz. Als Streubesitz gelten Beteiligungen von weniger als 10 %.Zunächst wollte auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz mit der Investmentsteuerreform abschaffen. Im November entschied er jedoch, die Passage wieder herauszunehmen, um die Geldgeber von Wagniskapital nicht übermäßig zu belasten. Das Vorhaben ist damit aber nur aufgeschoben. Schäuble sucht nach einem anderen Weg, um Business Angels, Gründer und Investoren nicht zu stark zu belasten. Die EU sieht in der Steuerfreiheit ein beihilferechtliches Problem. Deshalb strebt Berlin nach einer Anpassung. Freiheit für ImmobilienfondsMilder als die Bundesregierung positioniert sich der Bundesrat bei der Besteuerung offener Immobilienfonds: Die Länder setzen sich dafür ein, dass es bei Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren in offenen Immobilienfonds bleibt. Die geplante Besteuerung würde die Fondsanleger trotz der geplanten Immobilienteilfreistellung erheblich mehr belasten, schreiben die Länder. Sie verweisen dabei auf die wachsende Bedeutung der Immobilienanlage in der anhaltenden Niedrigzinsphase. Eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne könne ein wesentliches Investitionshemmnis werden, befürchten sie. Investition in InfrastrukturAuch bei den Anlagebestimmungen ist der Bundesrat großzügiger als die Bundesregierung. Die Länder bitten darum zu prüfen, ob im Gesetzgebungsverfahren ein eigenständiger Vermögensgegenstand “Infrastruktur” aufgenommen werden kann. Bislang sieht der Entwurf nur vor, dass Investmentfonds ihr Vermögen in Projektgesellschaften öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), die in Infrastrukturprojekte investieren, anlegen können. Institutionelle Investoren wie Versicherer und Pensionskassen seien in der aktuellen Niedrigzinsphase an langfristigen Investments mit stabilen Erträgen wie Infrastrukturprojekten interessiert. Diese Investitionsobjekte seien aber nicht immer als ÖPP organisiert.Steuerumgehungen befürchtet der Bundesrat bei der Dividendenbesteuerung beim Erwerb und Verkauf eigener Aktien. Dies wollen die Länder ausschließen. Überdies ist dem Bundesrat die geplante temporäre Begrenzung auf 15 steuerfreie Thesaurierungsjahre für Kapitalerträge zu lang. Die Länder wollen eine kürzere Frist von “z. B. sieben Jahren”.