Leasingnehmer dürfen Autokredit wohl widerrufen
Kunden von Autobanken steht in bestimmten Fällen wohl ein Widerrufsrecht zu, wenn sie ein Auto geleast haben. Das geht aus Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor. Demnach haben Kunden, die über einen Autohändler einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung geschlossen haben, grundsätzlich das Recht, diesen zu widerrufen.
Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren laufenden Verfahren über die Rechte von Autokäufern beziehungsweise Leasingnehmern zu befinden. In den Rechtsstreitigkeiten geht es um spezialisierte Finanzinstitute mehrerer deutscher Autokonzerne, darunter BMW, Volkswagen und Audi. Das Landgericht Ravensburg verhandelt die Fälle und hat den EuGH eingeschaltet.
Grundlage sind EU-Regeln zum Schutz von Verbrauchern. Die mehrmals überarbeiteten Regeln sehen bestimmte Ausnahmen für das Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen vor. Nach Auffassung von Generalanwalt Anthony Collins gilt eine solche Ausnahme allerdings „nicht für Leasingverträge über Kraftfahrzeuge mit Kilometerabrechnung“. In der Regel folgen die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts. Die Ravensburger Richter haben weitere Fragen vorgelegt. So möchte das Gericht beispielsweise auch wissen, wie lange das Widerrufsrecht besteht, wenn Kunden beim Abschluss eines solchen Leasingvertrags oder eines Autokreditvertrags nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.