Leverage Ratio bevorzugt IFRS-Kultur

Baseler Ausschuss schafft einheitliche Kriterien für Verschuldungsquote - Nachteilig für US-Institute

Leverage Ratio bevorzugt IFRS-Kultur

Mit den Vorschlägen für die Ausgestaltung der Leverage Ratio schafft der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bilanzierungsstandards. Das Pendel neigt sich in Richtung IFRS. Dies lässt die einfache Kenn- ziffer zur Verschuldung US-Banken unattraktiver erscheinen.bg Frankfurt – Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am Mittwoch in einem Konsultationspapier seine Vorschläge für die Ausgestaltung der Leverage Ratio (Verschuldungsquote) vorgelegt. Dabei zielen die Standardsetzer vor allem auf eine Vereinheitlichung der zugrunde liegenden Bilanzierungsstandards, haben sich doch gewaltige Unterschiede im Bilanzausweis nach IFRS und US-GAAP ergeben: US-Banken sehen mit ihrer Leverage Ratio bislang grundsätzlich besser aus als europäische Institute, da sie nach ihrem Rechnungslegungsstandard Derivate-Positionen miteinander verrechnen können. Knackpunkt DerivateDieses Kräfteverhältnis könnte sich ändern, lehnen sich die Vorschläge des Baseler Ausschusses doch insgesamt stärker an die IFRS-Regeln an. Das würde Instituten wie der Deutschen Bank zugute kommen. Die führt ein großes Derivate-Portfolio auf der Bilanz, was sie beim Ausweis der Leverage Ratio gegenüber der US-Konkurrenz schlecht aussehen lässt, wird ihre IFRS-Bilanzsumme doch ohne Verrechnen von Derivate-Positionen aufgebläht. Per Ende März wies die Deutsche Bank auf IFRS-Basis eine Leverage Ratio von 36 aus, nach US-GAAP betrug der Wert 21. Die Baseler Begrenzung der Bilanzsumme vom 33-Fachen des Eigenkapitals will die Bank bis 2015 allein durch Deleveraging erreichen.Stefan Krause, CFO der Deutschen Bank, begrüßt, dass der Baseler Ausschuss mit seinem Vorschlag für eine Harmonisierung bei der Leverage Ratio sorgt: “Endlich werden Äpfel mit Äpfeln verglichen.” Gelten soll die Leverage Ratio, wenn sich der Baseler Ausschuss 2017 für ihre verbindliche Einführung entscheidet, zwar erst von 2018 an. Banken müssen die Kennziffer aber schon von 2015 an quartalsweise melden. Bislang gilt, dass die Banken 3 % ihrer Bilanzsumme mit hartem Kernkapital absichern müssen. In den USA wurde jüngst eine Anhebung der Quote auf 6 % erwogen. Eine Frage der GewichtungStrittig zwischen den Aufsehern in Europa und den USA ist, wie die Leverage Ratio im Zusammenspiel mit anderen Kennziffern zu Kapital und Liquidität gewichtet wird. Der Baseler Ausschuss betrachtet den einfachen Verschuldungsgrad zunächst nur als komplementäre Kennziffer zu der risikogewichteten Betrachtung. Stefan Ingves, Chairman des Baseler Ausschuss, betont in einer Mitteilung den ergänzenden Charakter des einfachen Verschuldungsgrades. Zusammen mit dem Risikoansatz lasse sich die Kapitalausstattung der Banken aber nun besser einschätzen, heißt es diplomatisch.In Finanzkreisen geht man davon aus, dass mit Umsetzung der Baseler Vorschläge die ausgewiesene Leverage Ratio von US-Banken inflationiert wird. Bewegten sich die Werte von US-Instituten bislang in einem Korridor von 10 bis 20 %, dürften diese nun in die Region von 25 bis 35 % ansteigen, wird vermutet. Noch ist aber nichts in Stein gemeißelt: Denn genaue Definitionen vom Baseler Ausschuss stehen noch aus. Tendenziell erhöhen sich aber die Anforderungen für US-Institute, die damit großvolumige Derivate-Spekulationen zurückfahren müssten.Am Kapitalmarkt werden vor allem die großen Institute bereits heute mit Blick auf ihre Leverage Ratio beurteilt, so Thilo Kasprowicz, Partner bei KPMG. “Die Ratingagenturen wollen wissen, wo die Institute bezüglich ihrer Verschuldung stehen.” Deshalb werde von diesen Instituten ohnehin schon Augenmerk auf diesen Aspekt gelegt, nehme der Markt das Thema Verschuldung trotz Diskussionen über die Art der Berechnung und deren Rolle bei der Beaufsichtigung doch schon heute wahr.Kasprowicz lobt die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte Konkretisierung, da nur eine einheitliche Berechnung der Leverage Ratio die gewünschte Vergleichbarkeit gewährleistet. Neben den Derivate-Positionen sollen zudem Sicherheiten und Repo-Geschäften sowie der Umgang mit Beteiligungen im Konsolidierungskreis geklärt werden. Neben der Art der Berechnung wird ein einheitliches Format der Offenlegung vorgeschlagen.Mit den Auswirkungsstudien sei man auch grundsätzlich konsistent mit der auf EU-Ebene geplanten Weiterentwicklung des Themas. Die Europäische Aufsichtsbehörde EBA untersuche zusätzlich noch die Definition unterschiedlicher Vorgaben einer Zielgröße in Abhängigkeit der unterschiedlichen Geschäftsmodelle von Instituten. Zu bedenken gibt Kasprowicz, dass die Leverage Ratio weiterhin nur ein ergänzendes und einfaches Instrument zur bestehenden risikosensitiven Beurteilung der erforderlichen Kapitalausstattung ist.