Lombard Odier steht unter Geldwäscheverdacht
Lombard Odier steht unter Geldwäscheverdacht
Schweizer Bundesanwaltschaft klagt Bank an
Reuters Zürich
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat den Vermögensverwalter Lombard Odier wegen schwerer Geldwäsche angeklagt. Die Traditionsbank und einer ihrer ehemaligen Mitarbeiter werden verdächtigt, eine entscheidende Rolle bei der Verschleierung von Erlösen aus kriminellen Aktivitäten von Gulnara Karimova, der Tochter des Ex-Präsidenten der Republik Usbekistan, gespielt zu haben, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Ermittlungen hätten den Verdacht erhärtet, dass ein Teil der in der Schweiz gewaschenen Gelder über Bankbeziehungen bei Lombard Odier in Genf transferiert worden sein sollen.
Untersuchung läuft seit 2012
Lombard Odier erklärte in einer Stellungnahme, die Anschuldigungen seien unbegründet und würden von der Bank entschieden zurückgewiesen. Die Untersuchung habe nach einer Verdachtsmeldung von Lombard Odier an die Schweizer Behörden im Jahr 2012 begonnen. Das Verfahren dauere seither an, und die Bank habe stets vollumfänglich mit den zuständigen Behörden kooperiert.
Politikertochter soll Bandenchefin gewesen sein
Die beim Bundesstrafgericht eingereichte Anklageschrift knüpft an den Sachverhalt an, der die Bundesanwaltschaft 2023 veranlasst hat, Karimova anzuklagen. Ihr wurde vorgeworfen, an einer in verschiedenen Ländern aktiven kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein. Zwischen 2005 und 2012 solle die Organisation in der Schweiz Vermögenswerte gewaschen haben, die aus Verbrechen stammten. Oberste Chefin soll gemäß der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft die Politikertochter sein.
Karimova befindet sich derzeit in Usbekistan im Gefängnis, nachdem sie 2019 wegen Verstoßes gegen die Bedingungen ihres Hausarrests inhaftiert und 2015 wegen Veruntreuung und Erpressung verurteilt worden war. 2020 wurde sie zu einer weiteren Strafe verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft wirft Lombard Odier vor, bei der Eröffnung und Führung der Geschäftsbeziehungen die damals geltenden Standards bei der Geldwäschebekämpfung und die eigenen internen Richtlinien verletzt zu haben.
Insbesondere habe die Untersuchung Versäumnisse bei der Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten der Geschäftsbeziehungen, bei der Abklärung von Transaktionen mit erhöhtem Risiko sowie bei der internen Organisation gezeigt.