7. INVESTMENTFONDSTAGE DER BÖRSEN-ZEITUNG

Manche Fragen stellen sich erst jetzt

Ein knappes Jahr nach Einführung von Mifid II bestehen noch Unklarheiten

Manche Fragen stellen sich erst jetzt

bn Frankfurt – Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Finanzrichtlinie Mifid II sind noch zahlreiche Fragen der Anwendung des Regelwerks offen. Dies hat Peter Balzer, Partner der Kanzlei Sernetz Schäfer, am Mittwoch auf den 7. Investmentfondstagen der Börsen-Zeitung dargelegt. Viele Fragen der Umsetzung stellten sich erst jetzt, und zwar vor allem was die delegierte Verordnung des Regelwerks angehe, erklärte er. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe sich mit Präzisierungen bislang eher zurückgehalten. Hinweise gebe sie allenfalls in ihrem “BaFin-Journal”.Unklarheit herrscht Balzer zufolge unter anderem, wenn etwa die Anlage zur nach Mifid vorgeschriebenen Sprachaufzeichnung eines Wertpapierberatungsgesprächs technisch ausfällt. Seiner Meinung zufolge schließt dies eine Beratung nicht aus. Ihren Pflichten nach Mifid II könne eine Bank auch dann nachkommen, sofern sie anderweitig eine “beleggebundene Dokumentation” des Gesprächs erstelle. Diese müsse sie dem Kunden indes aushändigen können.Eine weitere ungeklärte Frage rund um Mifid II betrifft laut Balzer die Dauer der angemessenen Aufbewahrungsfrist der Sprachaufzeichnung, und zwar unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen fünf Jahren. Die Erfahrung lehre, dass Kunden oft bis kurz vor Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist zögerten, bevor sie Ansprüche geltend machten, führte er aus. Vor diesem Hintergrund hält Balzer es aus der Perspektive von Banken für eine Überlegung wert, Kunden auf die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren hinzuweisen, mit deren Einverständnis aber zu Beweiszwecken eine Verlängerung auf zehn Jahre zu vereinbaren. Nach Balzers Meinung muss es zulässig sein, sich in diesem Punkt über § 83, Absatz 8 des Wertpapierhandelsgesetzes hinwegzusetzen. Nicht zuletzt verlängere die Bank damit den vom Gesetz angestrebten Schutz des Kunden im Beratungsgespräch. Dadurch könne der Kunde aber über die komplette verlängerte Frist die Herausgabe der Dokumentation verlangen.Balzer warnte Finanzdienstleister ferner davor, im Zuge der Ex-ante-Kostentransparenz recht optimistische Prognosen zu treffen, und sprach von einem “Einfallstor in zivilrechtliche Verantwortung”.