"Masse runter, Qualität rauf"

Private Banken fordern neuen Fokus im Meldewesen für Geldwäsche - Zentrale Zoll-Einheit FIU in der Kritik

"Masse runter, Qualität rauf"

Der Druck auf Banken, möglichst viele Verdachtsfälle zur Geldwäsche an den Zoll weiterzuleiten, führt nach Darstellung des Bankenverbands BdB zu einer Flut an Meldungen. Stattdessen müsse die Branche stärker eingebunden werden, lautet die Forderung. Die derzeitige Praxis zeigt gleichwohl bereits Wirkung.jsc Frankfurt – Vor der anstehenden Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht fordern die privaten Banken in Deutschland ein Umdenken im Meldewesen. Der Fokus liege bislang zu sehr auf einer breite Weitergabe aller möglichen Verdachtsfälle, während die Kreditwirtschaft nicht angemessen eingebunden werde, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Mittwoch in Frankfurt erklärte. “Wir sagen immer: Masse runter, Qualität rauf”, sagte Thorsten Höche, Geschäftsführer für Recht und Chefjustiziar des Verbands. “Doch ,Qualität rauf` geht nur, wenn wir genauer wissen, wonach wir eigentlich suchen sollen.”Die Prävention von Geldwäsche erfährt derzeit viel Aufmerksamkeit. Die geplante Geldwäschenovelle soll den Informationsaustausch zwischen Behörden verbessern, die Pflichten verschiedener Berufsgruppen nachschärfen und das Transparenzregister zu wirtschaftlich berechtigten Akteuren öffentlich zugänglich machen. Bis zum 10. Januar 2020 soll die EU-Richtlinie umgesetzt sein, Bundestag und Bundesrat werden der Novelle planmäßig im November zustimmen. Das Gremium Financial Action Task Force (FATF), das bei der OECD angesiedelt ist, wird darüber hinaus im kommenden Jahr die Lage in Deutschland in puncto Geldwäscheprävention analysieren und sich mit Bundesministerien, Behörden und wichtigen Marktteilnehmern auseinandersetzen.Der Fokus in der Prävention von Geldwäsche kranke aber noch an verschiedenen Stellen, moniert nun der Bankenverband. Nicht nur veranlassten Rechtsprechung, Aufsicht und Bußgeldregime die Banken dazu, im Zweifel lieber zu viel als zu wenig an die zuständige Zentralstelle des Zolls, die Financial Intelligence Unit (FIU), weiterzuleiten. Auch mangele es an verlässlichen Informationen, um sich selbst ein Bild über die Lage zu machen. Das Transparenzregister, das etwa Namen, Geburtsjahr, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit umfasst, speise sich aus vorhandenen Registern und werde anders als etwa in Österreich nicht komplett neu aufgebaut, monierte Tobias Frey, Syndikusrechtsanwalt im Geschäftsbereich Recht. Hinzu kämen eine unterschiedliche Praxis sowie Vorgaben von etlichen Stellen wie der europäischen Bankenaufsicht EBA, der deutschen Aufsicht BaFin, der EU-Kommission, der FIU und der Aufsicht für das Transparenzregister. “Das alles muss sich vereinen. Und es darf sich nicht widersprechen”, sagt Frey.Von den Behörden wünscht sich der Verband eine bessere Kommunikation. Erfahrungswerte von Aufsicht und Ermittlern könnten es Geldhäusern demnach erleichtern, Verdachtsfälle zuverlässiger einzuschätzen. Ähnlich wie in Deutschland, wo allein im vergangenen Jahr 77 252 Verdachtsfälle bei der FIU gemeldet wurden, steigt auch in anderen Ländern die Zahl der Meldungen, wie der Verband kritisiert. Viel Spreu, aber auch WeizenDie FIU steht derzeit auch politisch in der Kritik. Die Zahl der Fälle, die von der Zentralstelle bearbeitet werden, ist rasant auf 46 032 im August gestiegen – die FIU komme mit ihren Aufgaben offenbar kaum hinterher, hält der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand fest. Auch aus Kreisen der Zentralstelle heißt es, dass die Behörde vor einer Flut an Meldungen stehe, doch blieben diese keineswegs unbeachtet liegen. Viele Fälle stehen demnach weiter unter Beobachtung, eine automatische Datenanalyse könnte die Auswertung noch verbessern.Mit den Staatsanwaltschaften steht die Zoll-Einheit nach Angaben des Jahresberichts 2018 in regem Kontakt. Immer wieder, wenn auch nur in einer Minderheit der Verdachtsfälle, wird im Zuge einer Meldung tatsächlich ein Kriminalfall aufgedeckt. In 275 Fällen meldeten Staatsanwälte zurück, dass ein Verdachtsfall zu einem Strafbefehl, einer Anklage oder bereits zu einem Urteil geführt habe, wie die FIU im Jahresbericht ausführt.Die FIU zählt laut Zoll derzeit 417 Beschäftigte, davon 170 vorübergehend eingesetzte Zöllner. Der offizielle Bedarf der Stelle liegt für 2018 und 2019 bei 475 Arbeitskräften. “Die weitere Personalzuführung erfolgt mit höchster Priorität”, teilt die Generalzolldirektion mit.