Maßstab Emir-Verordnung
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Mit Aufarbeitung der Finanzkrise wurde auch für den Derivatemarkt ein neuer Regulierungsrahmen geschaffen. Mit Einführung der „European Market Infrastructure Regulation“ (Emir) 2012 begann die EU, den außerbörslichen Derivatemarkt stärker zu regulieren, um damit die Transparenz zu erhöhen und Risiken einzudämmen. So wurde 2016 die Clearingpflicht für klassische Zinstauschgeschäfte eingeführt. Die Kontrahenten wickeln das Geschäft nicht mehr bilateral, sondern über eine dritte Institution ab – das sogenannte Clearinghaus („Central Counterpart“). Für nicht clearingfähiges Geschäft wie Cross Currency Swaps wurde 2017 begonnen, die bilaterale „Initial Margin“-Pflicht einzuführen. Hierbei verpflichten sich die Derivate-Gegenparteien, bei einem Treuhänder zusätzliche Sicherheiten zu hinterlegen, um damit einen eventuell unzureichend besicherten Positionswert auszugleichen.
Das Kontrahenten-Ausfallrisiko konnte so jedoch nicht eliminiert werden. Es wurde im Wesentlichen auf wenige zentrale Knoten konzentriert bzw. in neue Kostengrößen transformiert, heißt es in einem Papier der DZBank. Auch ein Clearinghaus sei dem Risiko der Insolvenz eines Mitglieds ausgesetzt und könne dadurch selbst in Schieflage geraten, heißt es. Komplexe, mehrstufige Prozessketten wie der sogenannte „Default Waterfall“-Prozess sollen dies verhindern. Aber insbesondere in einem Krisenszenario werde eines nicht benötigt: komplexe Prozesse auf einem hoch aggregierten Derivatevolumen. Bei der Initial-Margin-Verordnung lasse sich beobachten, dass die zusätzlich zu hinterlegenden Sicherheiten einen stark ansteigenden Refinanzierungsbedarf nach sich zögen. Kontrahenten-Ausfallrisiko werde also im Wesentlichen in Liquiditätskosten transformiert.