Me-too-Klage gegen Deutsche Bank zurückgezogen
lee Frankfurt
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Deutschen Bank hat ihre Berufung gegen eine Kündigungsschutzklage zurückgezogen, in der sie behauptet hatte, von einem leitenden Angestellten des Kreditinstituts sexuell ausgebeutet worden zu sein. Eine entsprechende Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg bestätigte eine Sprecherin des Instituts am Dienstag. Wie es in der Meldung weiter heißt, willigte die Deutsche Bank ein, der Klägerin im Gegenzug 30 000 Euro zu zahlen.
Die Richterin wies Bloomberg zufolge darauf hin, dass es unwahrscheinlich sei, dass sie ein früheres Urteil (Az. 7 Ca 194/21) aufheben werde. Darin war die Klage abgewiesen worden, weil sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Wochen nach der Zustellung der Kündigung eingereicht worden war. Die Richterin sei nicht der Meinung gewesen, dass die Handlungen der Mitarbeiter, die den Vorwürfen der sexuellen Belästigung zugrunde liegen, häufig genug waren, um festzustellen, dass die Deutsche Bank als ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, und dass sie daher nicht zur Zahlung von Schadenersatz an sie verpflichtet werden sollte.