EU-BANKENREGULIERUNG WIRD NEU JUSTIERT

Mehr Proportionalität in der Regulierung

Entschärfte Vorschriften für kleine Banken bei Reporting und Vergütung - Privilegierte Mittelstandskredite

Mehr Proportionalität in der Regulierung

ahe Brüssel – Dass das bisherige Regulierungsregime kleinere Banken unverhältnismäßig belastet, gehört zu den wesentlichen Erkenntnissen der Regelüberprüfungen durch die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde kommt den kleineren Instituten daher in den Bereichen Berichtswesen, Offenlegungspflichten und Vergütungsvorgaben entgegen. Zugleich wird die bisherige Privilegierung von Mittelstandskrediten in den Bankbilanzen sogar noch ausgeweitet. Insgesamt sollen die administrativen Kosten für kleine Banken deutlich sinken, wie EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis am Mittwoch in Brüssel erklärte.Im Meldewesen werden die Institute nicht mehr so oft wie bisher Berichte vorlegen müssen. Auch die Vorgaben für diese Berichte werden entschlackt und vereinfacht, etwa in Bezug auf das Reporting über größere Engagements. Bei den Offenlegungspflichten spielen Größe und Komplexität der einzelnen Banken künftig eine wichtige Rolle. So werden die Vorgaben künftig abgestuft nach fünf Gruppen von Instituten: große systemrelevante Banken, andere gelistete Institute, nichtgelistete andere Institute, gelistete kleinere Banken und nichtgelistete kleine Banken. Bei den Vergütungsrichtlinien entfallen ebenfalls Vorgaben, vor allem in Bezug auf die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile, die sich bei kleinen Banken nach bisherigen Erfahrungen als nur wenig praktikabel erwiesen haben.Trotz der jüngsten Kritik unter anderem von den deutschen Sparkassen bleibt die EU-Kommission allerdings bei einer rigiden Definition, welches Institut überhaupt als kleine Bank gelten kann. Angesetzt wird dabei eine Bilanzsumme, die in den vier vorherigen Jahren unter der Schwelle von 1,5 Mrd. Euro gelegen hat. Die durchschnittliche Bilanzsumme deutscher Sparkassen ist mehr als doppelt so groß.Im Kreditgeschäft will die EU-Kommission die Mittelvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gewerbetreibende wie bisher fördern und den sogenannten KMU-Skalierungsfaktor wie erwartet beibehalten. Das bedeutet, dass solche Kredite in den Bankbilanzen auch künftig nur mit 76,19 % des ansonsten üblichen Eigenkapitals zu unterlegen sind. Zudem soll eine bevorzugte Behandlung künftig auch für Kredite über 1,5 Mill. Euro möglich sein. Die über diese Grenze hinausgehende Kreditsumme muss nur noch mit 85 % des üblichen Eigenkapitals unterlegt werden.Eine besondere Privilegierung erhalten auch Kredite für strategische Infrastrukturprojekte, für die ebenfalls eine geringere Eigenkapitalunterlegung gelten soll. Dies soll unter anderem den Breitbandausbau und erneuerbare Energien fördern.