Mehr Zeit für Regulierungspläne
wf Berlin – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gewährt der Kreditwirtschaft wegen der Coronakrise bei einer Reihe von Regulierungsvorhaben Aufschub. Dies betrifft die Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung, die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung, Übergangsfristen für die MaRisk-Novelle der Finanzaufsicht BaFin und die Veröffentlichung eines Rundschreibens zu zusätzlichen Liquiditätsabflüssen. Verlängert wurde die Stellungnahmefrist zum Zwischenbericht des Sustainable-Finance-Beirats. Dies machte die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin bekannt.Das Ministerium sei damit auf ihre Prüfbitten eingegangen, erklärten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Sepp Müller. Beide begrüßten den Schritt. “Der Union ist bewusst, dass der Kreditwirtschaft während der andauernden Covid-19-Pandemie eine herausragende Rolle zukommt”, hielten Tillmann und Müller fest. Sie müsse die Wirtschaft flächendeckend mit Krediten versorgen und die staatlichen Hilfsmaßnahmen der KfW an die Unternehmen weiterreichen. “Der von BMF und BaFin eingeschlagene Weg ist richtig, Regulierungsmaßnahmen auf das notwendige Maß zu begrenzen”, unterstrichen die CDU-Politiker. Die neuen Meldevorgaben brächten mehr Bürokratie und bänden Personal. Verschoben wird das Inkrafttreten der Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung, das zum 1. Juli vorgesehen war. Mit der Verordnung wird die rechtliche Grundlage geschaffen, die es der BaFin erlaubt, Maßnahmen anzuordnen, um makroprudenzielle Risiken bei der Darlehensvergabe zum Wohnimmobilienbau oder -erwerb zu begrenzen. Der Referentenentwurf war im November veröffentlicht worden. Die BaFin kann mit den neuen Instrumenten gewerblichen Darlehensgebern aus der Kreditwirtschaft, der Kapitalanlagebranche sowie der Assekuranz Mindeststandards auferlegen, um drohende Gefahr für die Finanzstabilität abzuwehren. Statistik muss wartenNicht mehr “prioritär” verfolgt wird die Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung. Der Entwurf war im Dezember veröffentlicht worden. Die Verordnung soll eine Datenlücke bei Wohnimmobilienkrediten für die Finanzaufsicht schließen. Der Ausschuss für Finanzstabilität, dem hierzulande die makroprudenzielle Aufsicht über den gesamten Finanzmarkt obliegt, hatte bereits 2015 ein Kreditregister gefordert. Unterstützung für eine bessere Datenbasis kam vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und vom Sachverständigenrat für Wirtschaft.Die Übergangsfristen für die MaRisk-Novelle der BaFin – an der noch mindestens bis zum ersten Quartal 2021 gearbeitet wird – werden mit Augenmaß festgelegt werden, erklärten Tillmann und Müller. Die Leitlinien der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Kreditgewährung und -überwachung sollen nun erst mit der nächsten Änderung der MaRisk umgesetzt werden. Die Veröffentlichung des geplanten Rundschreibens 13/2019 (BA) zu zusätzlichen Liquiditätsabflüssen werde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Konsultationsfrist zu seinem Zwischenbericht hatte der Sustainable-Finance-Beirat um vier Wochen bis zum 3. Mai verlängert. Dieser Stand ist der Webseite des Beirats zufolge noch aktuell.