Mifid-Regeln werden im Eilverfahren geändert
ahe Brüssel – Die Europäische Kommission will aufgrund der Coronakrise erneut die Finanzmarktregulierung im Eilverfahren verändern. Nach den CRR-Kapitalregeln nimmt die Brüsseler Behörde nun die Marktrichtlinie Mifid II ins Visier. Ziel ist es erneut, Marktteilnehmer in der aktuellen Krisensituation so weit wie möglich zu entlasten. Die konkreten Gesetzesvorschläge, die der Börsen-Zeitung vorliegen und die die EU-Kommission in den kommenden Tagen veröffentlichen will, beinhalten im Wesentlichen Änderungen in den Informations- und Offenlegungsanforderungen – insbesondere gegenüber professionellen Anlegern -, im Positionslimit-Regime auf den Rohstoff- und Energiederivatemärkten sowie im Umgang mit Researchkosten. Letzteres soll sich insbesondere bei der Finanzierung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) positiv niederschlagen. Die Kommission stellte klar, dass trotz der geplanten Neukalibrierung ein hoher Anlegerschutz erhalten bleibe, insbesondere bei privaten Investoren. Erste Reaktionen auf die Vorschläge, die noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten gebilligt werden müssen, vom deutschen Fondsverband BVI fielen positiv aus. – Kommentar auf dieser Seite Bericht Seite 3