Musterverfahren zur Geschäftsunterbrechung

Britische Aufsicht bezieht Versicherer mit ein

Musterverfahren zur Geschäftsunterbrechung

hip London – Die britische Finanzaufsicht hat ein Musterverfahren auf den Weg gebracht, um im Streit um die Pflichten der Anbieter von Versicherungen gegen Geschäftsunterbrechung Klarheit zu schaffen. Firmen wie der börsennotierte Spezialversicherer Hiscox hatten sich in der Corona-Pandemie geweigert, Kunden zu entschädigen. Der Wortlaut der “Kernpolicen” sehe keinen Schutz vor Geschäftsunterbrechungen durch allgemeine Maßnahmen vor, mit denen die britische Regierung auf eine Pandemie reagiere, verlautbarte die FTSE-250-Gesellschaft. Allerdings werde jeder Fall individuell geprüft. Vor allem unter mittelständischen Unternehmen war die Empörung groß.Es gehe um “Klarheit und Gewissheit für alle Beteiligten”, sagte Christopher Woolard, der Übergangschef der Financial Conduct Authority (FCA). “Die Identifizierung einer repräsentativen Stichprobe von Policen und die Zustimmung der Versicherer, die diese Versicherungen übernehmen, ist ein wichtiger Schritt voran.” Man habe mehr als 500 Verträge von 40 Versicherern gesichtet und 17 Formulierungen identifiziert, die den Großteil der umstrittenen Punkte enthalten. Nun soll gerichtlich geprüft werden, in welchen Fällen die Versicherer tatsächlich zahlen müssen. Viele Firmen seien nur gegen Geschäftsunterbrechungen durch Schäden an Vermögenswerten versichert. Solche Policen ließen sich in der Mehrzahl der Fälle nicht auf die Pandemie anwenden. Das Verfahren werde sich mit anderen Policen befassen, aus denen sich ein Versicherungsschutz herleiten lasse.Die 17 Formulierungen stammen von 16 Versicherern: Allianz, AIG, Arch Insurance, Argenta Syndicate Management (Teil von Hannover Re), Aspen Insurance, Aviva, Axa, Chubb, Ecclesiastical, Hiscox, Liberty Mutual, MS Amlin, Protector, QBE, RSA Insurance und Zurich.Die Hiscox Action Group begrüßte das Vorgehen der Aufsicht. Der Zusammenschluss von vergrätzten Versicherten bemängelte jedoch, dass es Monate dauern könnte, bis auf diesem Wege eine endgültige Lösung erreicht wird. Beschwerden beim Ombudsmann verzögerten sich dadurch. Betroffene Firmen könnten vorher zahlungsunfähig werden.