Namensaktien stehen vor Neuregelung

Marktakteure wollen Einberufung von Hauptversammlungen reformieren

Namensaktien stehen vor Neuregelung

mic München – Die relevanten Player am Finanzmarkt haben sich nach langer Diskussion darauf geeinigt, die Einberufung von Hauptversammlungen für Namensaktien-Gesellschaften neu zu ordnen. Ein einheitlicher Bestandsstichtag soll die Stimmabgabe insbesondere für ausländische Aktionäre vereinfachen. Man wolle dem Gesetzgeber in den nächsten Tagen einen bereits abgestimmten Vorschlag unterbreiten, erklärt der Sprecher des Arbeitskreises Namensaktie, Markus Kaum, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.Eine Neuregelung könnte dazu beitragen, den Unmut ausländischer Investoren künftig zu vermeiden, der sich – unabhängig von den Vorschlägen – vor der anlaufenden Hauptversammlungssaison abzeichnet. Die Institutionellen fühlen sich bei ihrer Stimmabgabe behindert, weil sie befürchten, infolge eines Urteils des OLG Köln ihre Anteile rund um die Stimmabgabe einige Tage lang nicht handeln zu können. “Die Sorge ausländischer Investoren ist nachvollziehbar”, sagt Kaum, der als Abteilungsleiter bei der Munich Re auch für die Hauptversammlung des Versicherers zuständig ist.Zwar ist das sogenannte Shareblocking Kaum zufolge juristisch schon lange abgeschafft. Doch gewönnen die Anleger aufgrund einer entsprechenden Informationspolitik einiger Verwahrbanken und Dienstleister den Eindruck, zeitweise keine Dispositionsfreiheit über ihre Aktien zu haben. Die Folge sei, dass sie vorsichtshalber die Aktionärstreffen mieden. Dies habe die Siemens-Hauptversammlung im Januar gezeigt, bei der die Präsenz zurückging.Die Marktteilnehmer – von den Verwahrbanken über die Emittenten bis zu allen relevanten Verbänden – schlagen nun dem Gesetzgeber vor, den Bestandsstichtag zehn Tage vor die Hauptversammlung zu legen. Drei Tage später soll der Anmeldeschlusstag folgen. Dadurch könne der Bestand eindeutig für den wahren Aktionär durch die gesamte Verwahrkette nachgewiesen werden, sagt Kaum. Wenn die Regelung in der Saison 2014 greifen soll, müsste sie allerdings noch im laufenden Jahr in die Aktienrechtsnovelle aufgenommen werden.Kaum warnt, dies allein werde das Thema Shareblocking nicht lösen. Vielmehr müssten die Verwahrbanken beispielsweise ihre Abläufe automatisieren. Für die anlaufende Saison empfiehlt er, Investoren sollten bei den Instituten auf einen Verzicht auf Shareblocking dringen. Die Munich Re löse das Problem durch den Einsatz einer speziellen IT-Plattform.—– Interview Seite 4