Nationale Kreditregister unterscheiden sich erheblich

Lautenschläger wegen Anacredit im EU-Parlament

Nationale Kreditregister unterscheiden sich erheblich

fed Brüssel – In mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es Kreditregister – doch sie unterscheiden sich erheblich voneinander in ihrer Ausgestaltung. Das ist das Ergebnis einer internen Zusammenstellung, die im Europäischen Parlament angefertigt wurde, um sich für die weiteren Diskussionen über das geplante Kreditmelderegister der Europäischen Zentralbank (Anacredit) zu wappnen.Zahlreiche Europaabgeordnete zählen zu scharfen Kritikern der bisher geplanten Ausgestaltung des Registers. So hatte der grüne EU-Parlamentarier Sven Giegold eine Beschwerde bei der EU-Datenschutzbeauftragten organisiert, der sich 900 Vorstandsmitglieder von Sparkassen und Banken anschlossen. Giegold wirft der Zentralbank vor, eine unangemessen hohe Zahl von Daten abzufragen. Die EZB hat in Reaktion auf die öffentliche Kritik den Vorschlagstext ins Internet gestellt. Dort kann er noch bis 29. Januar kommentiert werden. Kurz vor Ablauf dieser Frist, nämlich am Montag nächster Woche, wird EZB-Direktoriumsmitglied Sabine Lautenschläger im Parlament erwartet, wo sie bei einem “offenen Koordinatorentreffen” die Planungen für Anacredit mit einigen EU-Abgeordneten diskutieren wird.Die aktuelle Anfrage über die nationalen Kreditregister hat ergeben, dass 15 EU-Staaten solche Einrichtungen zur Sammlung von Kreditdaten unterhalten: Neben den großen Euro-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien verfügen sowohl einige kleinere Mitglieder der Währungsunion wie Slowenien und die Slowakei oder Portugal, Österreich, Belgien, Irland, Lettland und Litauen als auch Staaten außerhalb des Währungsgebiets wie Rumänien, Tschechien und Bulgarien über nationale Register. “Allerdings scheint es substanzielle Unterschiede bezüglich des Umfangs, der abgefragten Merkmale, des Dateninhalts und der Dienstleistungen gegenüber Mittlern zu geben”, heißt es in der internen Mitteilung des EU-Parlaments.Berichtspflichtig seien jeweils Kreditinstitute und andere finanzwirtschaftliche Unternehmen. In Frankreich und Portugal werden beispielsweise auch Investmentfirmen erfasst, in Deutschland, Frankreich, Irland und Portugal auch staatliche Agenturen. Was die Seite der Kreditnehmer angehe, umfassten die meisten nationalen Register Nichtfinanzunternehmen. In neun Fällen würden außerdem Daten von Privatpersonen berücksichtigt.Die Schwellenwerte variierten gewaltig – von 25 000 Euro bis zu 1 Mill. Euro. Die meisten Staaten erheben die Daten den Angaben zufolge monatlich. In Deutschland sei die Abfrage hingegen vierteljährlich.Unterschiede gibt es schließlich in der Art und Weise, wie gemeldet werden muss. Eine gute Handvoll Länder verlangt Einzelkreditangaben, während andere auf aggregierter Grundlage Daten anfordern. Auch was den Charakter der Kredite (tatsächlich ausgereicht oder als Kreditlinie abrufbar), ihre Laufzeit, ihre Währung und ihren jeweils aktuellen Stand (performing/non-performing) angeht, lassen sich Unterschiede feststellen – ebenso in Bezug auf unterliegende Garantien oder ausstehende Tilgungen.