"Negative Konsequenzen für die Finanzstabilität"

Europäische Verbände warnen vor Moratorium

"Negative Konsequenzen für die Finanzstabilität"

ahe Brüssel – Europas Vereinigung der Kapitalmarktakteure (AFME) und der Europäische Bankenverband (EBF) gehen gegen Pläne auf die Barrikaden, die Moratoriumsbefugnisse der Aufsichtsbehörden in der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) auszuweiten. In einem gemeinsamen Schreiben an die zuständigen Vorsitzenden in den Brüsseler EU-Institutionen warnen die beiden Verbände vor möglichen “ernsthaften negativen Konsequenzen”, die nicht nur die bisherigen guten Fortschritte beim Aufbau eines Abwicklungsrahmens untergraben, sondern sogar “die Finanzstabilität beeinträchtigen” würden.Das Schreiben, das der Börsen-Zeitung vorliegt, war unter anderem an EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis, an den Vorsitzenden des Econ-Ausschusses im Europaparlament, Roberto Gualtieri, und den derzeitigen Präsidenten des Ecofin-Rates, den estnischen Finanzminister Toomas Toniste, gerichtet. In diesem verweisen Banken- und Kapitalmarktverband darauf, dass mit den vorgeschlagenen Instrumenten, die sich derzeit bereits in der Abstimmung befinden, die Zahlungs- und Lieferverpflichtungen einer in Schieflage geratenen Bank sowohl in Erwartung als auch nach Aufnahme einer Sanierungslösung aufrechterhalten werden können.In beiden Fällen wäre ein Moratorium von fünf Arbeitstagen möglich. In Verbindung mit den bereits bestehenden Möglichkeiten der Aufsicht könnte damit sogar ein Einfrieren der Bankaktivitäten von zwölf Arbeitstagen oder länger verhängt werden, beklagen die Verbände. Der international vereinbarte Standard liege dagegen bei insgesamt nur bis zu 48 Stunden. Einfrieren von zwölf TagenEnde September hatte unter anderem die oberste EZB-Bankenaufseherin Danièle Nouy für zusätzliche Moratoriumsbefugnisse plädiert (vgl. BZ vom 30. September). In dem Brief warnen AFME und EBF jetzt aber vor einer bedeutenden Erweiterung bei Umfang und Wirkung im Vergleich zu den bestehenden BRRD-Moratoriumsbefugnissen und nationalen Regelungen. Es sei auch nicht richtig, dass die Vorschläge mit bestehenden nationalen Befugnissen in Ländern wie Deutschland zu vergleichen seien. Art und Anwendung hier seien eingeschränkter als die in der BRRD vorgesehenen Änderungen – insbesondere schafften die nationalen Moratoriumsbefugnisse keine zusätzlichen Zahlungsmoratorien für Derivatgeschäfte. In Deutschland hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Februar 2016 ein Moratorium über die Maple Bank verhängt.Für die Vertreter der europäischen Banken- und Kapitalmarktakteure ist es außerdem wichtig, dass alle Änderungen bei den Moratoriumsbefugnissen auf globaler Ebene über den Financial Stability Board (FSB) diskutiert werden, damit es auf europäischer Seite keine Wettbewerbsnachteile gibt. Im Einzelnen nennen die Verbände gegenüber den Vertretern der EU-Gesetzgebung zehn Gründe, die ihrer Ansicht nach gegen eine Ausweitung der Moratoriumsbefugnisse sprechen. Dazu gehören unter anderem ein “Ansteckungs- und Systemrisiko”, da sich ein Moratorium auch auf die Geschäftspartner der betroffenen Bank auswirken werde. Verschiebung auf 2018Zudem wird vor Störungen der Zahlungs-, Clearing- und Abwicklungssysteme in der EU und weltweit gewarnt und vor möglichen deutlichen Steigerungen der Kapitalanforderungen.Man sei besorgt darüber, dass die Risiken nicht ausreichend bewertet worden seien, so AFME und EBF, insbesondere in Bezug auf große grenzüberschreitende Banken. Selbst wenn die neuen Befugnisse als ein letztes Instrumentarium oder erst nach der Feststellung eines “Failing or likely to fail”-Status bei einer angeschlagenen Bank vorgesehen seien, könne ihre bloße Existenz auf dem Papier eine Reihe von unbeabsichtigten Folgen auslösenAFME und EBF fordern daher, das Thema der Moratoriumsbefugnisse nicht mit in die BRRD-Änderungen einzubeziehen, die derzeit im Rahmen der CRD-IV/CRR-Review diskutiert werden. Falls notwendig, hieß es in dem Brief der beiden Verbände, könne allenfalls eine Überprüfungsklausel in die Richtlinie eingefügt werden, wonach diese Frage im Rahmen der für 2018 geplanten BRRD-Überprüfung behandelt werde. Eine Antwort auf den Brief liegt noch nicht vor.