Neue Datenplattform ESAP verzögert sich
ahe Brüssel
Die EU-Kommission wird ihren Gesetzesvorschlag für die geplante neue zentrale europäische Plattform für Unternehmensdaten, den European Single Access Point (ESAP), nicht mehr wie eigentlich geplant bis Ende September veröffentlichen. Dies bestätigte ein Sprecher auf Anfrage. Derzeit werde noch eine Folgenabschätzung vorbereitet, in der der beste Ansatz für einen solchen ESAP gefunden werden sollte. Nach Angaben des Sprechers ist mit dem Gesetzesvorschlag der Kommission aber noch in diesem Jahr zur rechnen.
Die neue Datenbank soll nach Angaben der Kommission Informationen von Unternehmen, aber auch Fonds, Banken, Versicherungen, Berater und Vermittler bündeln, und zwar sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Art. Nach Angaben des Sprechers geht es der Kommission vor allem darum, einen möglichst einfachen Zugang zu den Daten und die elektronische Nutzung dieser Informationen über entsprechende Schnittstellenmerkmale, Formate der Informationen sowie Zugriffslizenzen zu gewährleisten. Auch gehe es noch um die allgemeine Architektur, Governance und Finanzierung des ESAP.
Ebenso wie zuvor auch schon der Versicherungsverband GDV mahnte auch der deutsche Fondsverband BVI zur Eile. Der ESAP solle idealerweise zeitgleich mit der erstmaligen Anwendung von Meldepflichten aus der Taxonomie- und Transparenzverordnung einsatzbereit sein, heißt es in einem neuem Positionspapier. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter rechnet mit einem Vorschlag aus Brüssel Ende Oktober. Er bezeichnete die Plattform als wichtigen Schritt, um die Verfügbarkeit von Daten für Fondsgesellschaften zu verbessern und die zunehmenden regulatorischen Meldepflichten kostengünstiger erfüllen zu können.
In einer Stellungnahme für die EU-Kommission verwies der BVI darauf, dass die Plattform ein erster Baustein einer globalen ESG- und Finanzdateninfrastruktur auf Basis globaler Standards sein sollte. Neben Finanzkennzahlen müssten auch Informationen aufgenommen werden, die für die Erfüllung der Transparenzpflichten nach der Taxonomie- und der Offenlegungsverordnung benötigt würden. Die Daten müssten zudem automatisierbar sein. Das setzt eine einheitliche Struktur mit standardisierten Formaten voraus.
Wertberichtigt Seite 6