Neue EU-Regeln belasten Spezialfonds
sto Frankfurt – Für Anbieter von Spezialfonds in Deutschland wird es künftig schwieriger, neue Produkte aufzulegen. Denn neue EU-Regeln für das Pre-Marketing, das sich vor dem Vertriebsbeginn abspielt, verkomplizieren den bislang durch die Finanzaufsicht eher branchenfreundlich gestalteten Prozess. Die EU-Vorgaben sollen hierzulande im Rahmen des geplanten Fondsstandortgesetzes umgesetzt werden, zu dem nun der Referentenentwurf vorgelegt worden ist.”Die europäischen Pre-Marketing-Regeln können sich nachteilig auf die Spezialfondspraxis in Deutschland auswirken. Mit dem geplanten Fondsstandortgesetz belässt es der deutsche Gesetzgeber bei einer Eins-zu-Eins-Umsetzung. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzmarktbehörden ihren Auslegungsspielraum nutzen, um eine ausgewogene Auflegungs- und Vertriebspraxis zu erhalten”, sagt Rechtsanwalt Conrad Ruppel von der Kanzlei Hengeler Mueller im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Unter anderem geht es um verschärfte Anzeigepflichten des Pre-Marketings gegenüber der Aufsicht. Was zunächst nur nach mehr Bürokratie klingt, könnte sich durchaus als ein echtes Hindernis bei der Auflegung neuer Spezialfonds entpuppen. – Gespräch und Bericht Seite 3