Neue Kapitalregeln für Banken
Die EU-Kommission hat ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das den Regulierungsrahmen für europäische Banken neu ausrichtet. Dabei sollen zum einen internationale Vorgaben umgesetzt, aber auch Fehler aus der exzessiven Nachkrisen-Regulierung behoben werden.ahe Brüssel – Mit gleich fünf Gesetzesinitiativen will die EU-Kommission den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger machen und zugleich die Kreditvergabe für die Realwirtschaft ankurbeln. Kommissionsvize Valdis Dombrovskis kündigte am Mittwoch zahlreiche Änderungen in der bestehenden Kapitalrichtlinie (CRD IV/CRR), dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) und der Abwicklungsrichtlinie BRRD an. Dabei sollen die Risiken im System durch die Einführung neuer Verschuldungs- und Liquiditätsvorgaben gesenkt und eine mögliche Abwicklung der Institute vereinfacht werden sowie die Regulierung besser auf Komplexität, Größe und Geschäftsprofil der Banken ausgerichtet werden.”Die Vorschläge basieren auf internationalen Standards und tragen zugleich den Besonderheiten des europäischen Bankensektors Rechnung”, betonte Dombrovskis in Brüssel. Die EU-Kommission reagiert mit den Initiativen unter anderem auf mehrere Überprüfungen des Regulierungsregimes der vergangenen Monate. Auf eine Sondierung in der Branche (“Call for Evidence”) hatte die Behörde Hunderte von Rückmeldungen erhalten, die vor allem Probleme mit der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Regelungen deutlich gemacht hatten. Sie sind im Wesentlichen als Folge der Finanzkrise entstanden. Seit 2009 hatte die EU-Kommission mehr als 40 neue Regulierungsschritte im Bankensektor eingeleitet. Das jetzige Gesetzespaket ist die erste größere Neujustierung dieses Kurses.Sollten die nun vorgeschlagenen neuen Regeln umgesetzt werden, erwartet die EU-Kommission deutliche Risikoreduzierungen bei zugleich überschaubaren Kosten. Die Finanzierungskosten der Banken könnten sich nach Berechnungen der Behörde durch die Einführung einer festen Verschuldungsquote oder den Handelsbuch-Vorgaben um bis zu 3 Basispunkte erhöhen. Wären aber diese neuen Regelungen schon während der Finanzkrise 2007/08 implementiert gewesen, wären die Kosten für die Steuerzahler wohl um rund ein Drittel niedriger ausgefallen – auf dann nur noch 34 Mrd. Euro.In Deutschland beurteilten die Bankenverbände die EU-Vorschläge als einen “Schritt in die richtige Richtung”. Besonders die stärkere Proportionalität erhielt Beifall – auch wenn mit Unverständnis registriert wurde, dass es eine Lockerung der Regulierung nur für Banken mit einer Bilanzsumme von unter 1,5 Mrd. Euro geben soll. “Erleichterungen bei den Meldepflichten sind auch für Institute mit einfachem Geschäftsmodell und weniger als 10 Mrd. Euro Bilanzsumme sinnvoll”, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken BdB Michael Kemmer. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Georg Fahrenschon, monierte, die Mehrheit der europäischen Institute könne von den vorgestellten Erleichterungen nicht profitieren. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) lobte, dass nun endlich auch die Besonderheit des Geschäftsmodells einer Förderbank anerkannt würde. Es sei im Interesse aller, dass Förderbanken künftig von der Kapitalrichtlinie ausgenommen werden könnten.