Bankklauseln

Neue Sammelklagen nach BGH-Gebührenurteil

Nachdem der Bundesgerichtshof Preisänderungen von Banken gekippt hatte, dreht sich der Streit nun um die Verjährung von Ansprüchen. Die Verbraucherzentralen bereiten Klagen gegen die Sparkassen KölnBonn und Berlin vor.

Neue Sammelklagen nach BGH-Gebührenurteil

jsc Frankfurt

Nach dem AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April streben die Verbraucherzentralen einen neuen Rechtsstreit an: Mit Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn will der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) prüfen lassen, ob Kunden auch nach einer weit zurückliegenden Preiserhöhung Geld zurückfordern können, wie der Verband am Montag angekündigt hat. Der BGH hatte im April festgehalten, dass bei Änderungen wie einer Preiserhöhung ausbleibender Widerspruch von Kunden nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden darf (Az. XI ZR 26/20).

Das Verfahren soll klären, ob rückwirkend die übliche Verjährungsfrist von drei vollen Kalenderjahren greift. Dann wären in der Regel Ansprüche verjährt, sofern eine Bank vor dem 1. Januar 2018 die Preise erhöht hat. Der VZBV bezweifelt ähnlich wie die Stiftung Warentest, dass die dreijährige Frist in Kraft gesetzt war. Die Erstattungs­forderung ist demnach nicht verjährt, solange Verbraucher nicht erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Die Stiftung Warentest verweist dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs von Juni (Az. C-609/19, C-776/19 und C-782/19). Der VZBV sucht jetzt Kundenfälle als Grundlage für die Sammelklagen.

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