Neue Spielregeln gegen Geldwäsche

BaFin-Exekutivdirektor Pötzsch erwartet bis 2022 EU-Verordnung und eigens zuständige Behörde

Neue Spielregeln gegen Geldwäsche

Der Kampf gegen Geldwäsche dürfte in den nächsten Jahren mit der möglichen Schaffung einer schlagfertigen EU-Behörde und neuer rechtlicher Rahmenbedingungen wesentlich vorankommen, glaubt Finanzaufseher Thorsten Pötzsch. Seine Behörde bereitet sich derweil auf eine internationale Prüfung vor. Von Tobias Fischer, BonnEine europäische Antigeldwäschebehörde ist nach Einschätzung von BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch bereits 2021 oder 2022 realistisch. Ihr werde zunächst juristisch der Boden bereitet. So sei im nächsten Jahr der Entwurf einer europäischen Geldwäscheverordnung zu erwarten, die 2021 verabschiedet werden könnte und unmittelbar bindend wäre. Sie würde die sich als ineffizient erwiesene bisherige Praxis beenden, Richtlinien zu erlassen, die den Nationalstaaten erhebliche Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht ermöglichen. Im nächsten Schritt würde dann, gut ein halbes Jahr später, die Behörde etabliert. “Wir haben viele neue Entwicklungen, gerade auch in der Europäisierung der Geldwäscheprävention. Die Geschwindigkeit und Intensität der Prozesse hat sich immens beschleunigt”, sagte Pötzsch.Er erwarte angesichts des politischen Drucks aus Brüssel, dass schnell Ergebnisse vorliegen. “Ich will nicht ausschließen, dass wir 2021/22 eine vollkommen neue Geldwäscheregulierung auf europäischer Ebene haben”, sagte Pötzsch, der als Exekutivdirektor Abwicklung auch für Geldwäscheprävention verantwortlich ist, am Donnerstag bei einem Pressegespräch anlässlich der zweiten BaFin-Konferenz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bonn. Erst vor wenigen Tagen hatten die EU-Finanzminister die EU-Kommission damit beauftragt, die Möglichkeiten für die Errichtung einer europäischen Antigeldwäschebehörde auszuloten und dafür plädiert, Richtlinien durch Verordnungen zu ersetzen (vgl. BZ vom 6. Dezember).Ob die EU-Einrichtung neu geschaffen oder bei bestehenden Institutionen angesiedelt wird, müsse die Politik entscheiden. Infrage kämen seines Erachtens nur Europäische Zentralbank oder die europäische Bankenregulierungsbehörde EBA, die dann wohl mit weiteren Befugnissen wie Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet würde. Pötzsch plädiert dabei als sinnvollste Option für eine neue geschaffene Behörde.Auch weitergehende Schritte hält er für möglich. So könnten beispielsweise, wenngleich noch in weiter Ferne liegend, auch die Tätigkeiten der nationalen Financial Intelligence Units (FIU), die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bewerten und gegebenenfalls an die Strafverfolger weiterleiten, der Behörde übertragen werden. Bevor es so weit komme, sei zunächst ein gemeinsamer Datenpool aller FIUs in der EU denkbar.Den Banken schreibt er ins Stammbuch, die in der im Oktober vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten ersten nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) beschriebenen Risiken anzugehen. Der unter Mitwirkung der BaFin erstellte umfassende Bericht analysiert Stärken und Schwächen und ist Pötzsch zufolge sowohl für die BaFin selbst als auch für die unter ihrer Aufsicht stehenden Institute “Pflichtenheft”. “Das werden wir in unseren Prüfungen nachhalten.”Die NRA ist ebenso wie die im September gegründete privat-öffentliche “Anti Financial Crime Alliance” (Afca), der neben BaFin, Bundeskriminalamt und Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, der nationalen FIU, 15 Banken angehören, Ausdruck sich weiter beschleunigender nationaler Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche. Einen zusätzlichen Anreiz bietet die im nächsten Jahr anstehende Prüfung Deutschlands durch den globalen Regelsetzer in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF). In einem komplexen Verfahren durchleuchtet die FATF die gesamten diesbezüglichen Strukturen und Regeln sowie deren Effizienz und vergibt schließlich eine Gesamtnote, die sich aus mehr als 50 Einzelnoten zusammensetzt. Die letzte Prüfung Deutschlands fand im Jahr 2010 statt. Seitdem seien die Tests durch neue Vorgaben wesentlich härter geworden, führten Pötzsch und Jens Fürhoff, BaFin-Abteilungsleiter Geldwäscheprävention, aus.