Neue Vorgaben für Wohnimmobilienkredite
wf Berlin – Der Bundesrat hat in Berlin neue rechtliche Vorgaben für den Wohnimmobilienkreditmarkt gebilligt. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. Beseitigt wurden rechtliche Unsicherheiten, die nach Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit neuen Kreditwürdigkeitsvorgaben im deutschen Recht entstanden waren. Die Kreditvergabe für junge Familien und Senioren war erschwert.Der Gesetzgeber hat nun Ausnahmen festgelegt. Kredite für den sozialen Wohnungsbau, zur Renovierung oder für Anschlussfinanzierungen werden von den Beschränkungen ausgenommen. Für Kleinkredite gilt eine Bagatellgrenze. Zudem können Neukredite ohne die Beschränkungen innerhalb eines Freikontingents, das die Aufsicht festlegt, vergeben werden. Darüber hinaus erhält die Aufsicht weitere Möglichkeiten, Ausnahmen zuzulassen. Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium werden ermächtigt, Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung innerhalb des europarechtlichen Rahmens zu schaffen. Der Bundesrat dringt in einer ebenfalls am Freitag gefassten Entschließung darauf, dass die Bundesministerien die Rechtsverordnung zügig vorlegen und zuvor mit den Ländern abstimmen.Gebilligt hat der Bundesrat darüber hinaus die Neuregelungen zur makroprudenziellen Aufsicht im Wohnimmobilienkreditmarkt. Um eine drohende Krise im Finanzmarkt abzuwehren, darf die BaFin Kreditbremsen verhängen. Von den ursprünglich angestrebten vier Beschränkungen gelten künftig nur zwei: eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert (Loan-to-Value) und eine Amortisationsanforderung, also eine fixierte Periode für die Tilgung. Zwei weitere Beschränkungen – Debt-Service-to-Income und Debt-to-Income – wurden auch auf Betreiben des Bundesrats gestrichen. Schließlich ließ der Bundesrat auch das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz passieren, mit dem die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II hierzulande umgesetzt wird.