Neuer Disput um die Bankenabgabe
Neuer Disput um die Bankenabgabe
Länder gegen Aufhebung des steuerlichen Abzugsverbots
wf Berlin
Um die Bankenabgabe ist ein neuer Disput entbrannt – diesmal zwischen Bund und Ländern. Der Bundesrat ist gegen die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots. Dies haben die Länder in einer Stellungnahme zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen die nationalen Altmittel der Bankenabgabe von 2,3 Mrd. Euro auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds, den so genannte Soffin, übertragen werden. Die Kreditwirtschaft hatte auf Rückgabe der Mittel gehofft, um damit verstärkt die Transformation finanzieren zu können. Der Bund will aber das Defizit des Soffin von zuletzt 21,6 Mrd. Euro (Ende 2023) mildern. Dem stehen Vermögenswerte im Fonds entgegen, unter anderem die Anteile an der Commerzbank.
Trostpflaster für die Kreditwirtschaft
Ein Trostpflaster für die enttäuschte Kreditwirtschaft wäre die Streichung des Betriebsausgabenabzugsverbots für die Bankenabgabe – ohnehin ein Sonderweg in Europa und ein Fremdkörper im deutschen Steuersystem. Dies ist zwar inzwischen kaum mehr relevant, denn der europäische Topf, der Single Resolution Fund (SRF), ist mit 78 Mrd. Euro gut gefüllt. 2024 wurde erstmals keine weitere Abgabe erhoben. Damit ist auch der Grund für die von 2011 bis 2014 eingesammelten Sonderabgabe entfallen, über deren Verwendung nun entschieden wird. Während der Ansparphase für den SRF waren die Altmittel als Sicherheit stehen geblieben.
Lebt die Bankenabgabe wieder auf, ist auch das Betriebsausgabenabzugsverbot wieder virulent. Die Länder führen allein finanzielle Gründe an: Die Streichung würde bei künftigen Bankenabgaben die Steuereinnahmen (auch) zulasten von Ländern bzw. Kommunen mindern. Die Bundesregierung lehnt den Wunsch der Länder indessen ab. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats argumentiert die Bundesregierung, es sei nicht Zweck der Vorschrift, der öffentlichen Hand Steuereinnahmen zu sichern. Zudem gehe die Regierung nicht davon aus, dass „es absehbar zur Erhebung von Bankenabgaben und infolgedessen zu Steuermindereinnahmen kommt“. Das Lenkungsbedürfnis und die erforderliche Rechtfertigung für ein Betriebsausgabenabzugsverbot sei Ende 2023 entfallen, da im europäischen Rechtsrahmen „entscheidende Meilensteine“ erreicht worden seien. Diese machten einen weiteren Anreiz der Banken, risikoärmere Geschäftsmodelle zu verfolgen, entbehrlich. Die Bundesregierung verweist auf den „erstmals vollständig befüllten“ SRF sowie auf die zusätzlichen Verlustpuffer für eine Rekapitalisierung im Abwicklungsfall. Überdies müssten die Institute nach den Vorgaben der Abwicklungsbehörden abwicklungsfähig sein.
Gesprächsbereit zeigt sich die Bundesregierung in einem anderen Punkt, den die Länder einfordern. Sie wollen mit Blick auf ihren Haftungsdeckel bei der Endabrechnung des Soffin ebenfalls von der Entlastung durch die einbehaltene Bankenabgabe profitieren. Bund und Länder haften gemeinsam für das Schlussergebnis – im Verhältnis 65:35. Die Länder haben jedoch einen Haftungsdeckel von 7,7 Mrd. Euro. Dieser soll nach ihrer Vorstellung um 810 Mill. Euro auf 6,9 Mrd. Euro sinken. Dies entspricht 35% an der Gesamtsumme der einbehaltenen Bankenabgabe. Leer gingen die Länder bei der Entlastung allerdings nur aus, wenn der Soffin am Ende ein Defizit von mehr als 24,3 Mrd. Euro ausweist. Danach sieht es zurzeit nicht aus. Die Bundesregierung zeigt ich in ihrer Gegenäußerung bereit, den Punkt zu prüfen.