Widerstand aus den Ländern

Neuer Disput um die Bankenabgabe

Der Bund will die Altmittel der Bankenabgabe selbst behalten, für die enttäuschte Kreditwirtschaft aber wenigstens das Betriebsausgabeabzugsverbot aufheben. Widerstand kommt nun aus den Ländern.

Neuer Disput um die Bankenabgabe

Neuer Disput um die Bankenabgabe

Länder gegen Aufhebung des steuerlichen Abzugsverbots

wf Berlin

Um die Bankenabgabe ist ein neuer Disput entbrannt – diesmal zwischen Bund und Ländern. Der Bundesrat ist gegen die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots. Dies haben die Länder in einer Stellungnahme zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz beschlossen.

Mit dem Gesetz sollen die nationalen Altmittel der Bankenabgabe von 2,3 Mrd. Euro auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds, den so genannte Soffin, übertragen werden. Die Kreditwirtschaft hatte auf Rückgabe der Mittel gehofft, um damit verstärkt die Transformation finanzieren zu können. Der Bund will aber das Defizit des Soffin von zuletzt 21,6 Mrd. Euro (Ende 2023) mildern. Dem stehen Vermögenswerte im Fonds entgegen, unter anderem die Anteile an der Commerzbank.

Trostpflaster für die Kreditwirtschaft

Ein Trostpflaster für die enttäuschte Kreditwirtschaft wäre die Streichung des Betriebsausgabenabzugsverbots für die Bankenabgabe – ohnehin ein Sonderweg in Europa und ein Fremdkörper im deutschen Steuersystem. Dies ist zwar inzwischen kaum mehr relevant, denn der europäische Topf, der Single Resolution Fund (SRF), ist mit 78 Mrd. Euro gut gefüllt. 2024 wurde erstmals keine weitere Abgabe erhoben. Damit ist auch der Grund für die von 2011 bis 2014 eingesammelten Sonderabgabe entfallen, über deren Verwendung nun entschieden wird. Während der Ansparphase für den SRF waren die Altmittel als Sicherheit stehen geblieben.

Lebt die Bankenabgabe wieder auf, ist auch das Betriebsausgabenabzugsverbot wieder virulent. Die Länder führen allein finanzielle Gründe an: Die Streichung würde bei künftigen Bankenabgaben die Steuereinnahmen (auch) zulasten von Ländern bzw. Kommunen mindern. Die Bundesregierung lehnt den Wunsch der Länder indessen ab. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag.

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