Neues EU-Regelwerk lässt Fragen offen

Aufsichtsbehörden müssen viele Vorgaben von Mifid II nicht genauer erläutern

Neues EU-Regelwerk lässt Fragen offen

Bloomberg New York – Skandinavische Regulierungsbehörden befürchten, dass bei Finanzprofis bis zum Inkrafttreten von Mifid II Anfang 2018 weiterhin Unklarheiten über das neue Regelwerk herrschen werden. Denn Mifid II lässt den lokalen Regulierungsbehörden viel Freiheit bei der Entscheidung, wie detailliert sie den Banken und Vermögensverwaltern Vorgaben für die Erfüllung der neuen Regeln machen. Schwedische und dänische Behördenvertreter erklären, dass es schwierig ist, jene Art von Anleitung zu geben, die die Marktteilnehmer in einem Bereich von Mifid II insbesondere erwarten: Anreize. Einfache IdeeDie Idee der Regulierung an sich ist einfach: Rückvergütungen oder Vorteile, monetärer oder anderweitiger Art (einschließlich Analysen, Training und Verpflegung), sind unzulässig, die unabhängige Vermögensverwalter beeinflussen könnten, was oder mit wem sie beispielsweise handeln. Einiges ist jedoch erlaubt. Es hängt letztlich nur von den genauen Umständen ab.”Im Allgemeinen sind Anreize nicht erlaubt”, sagt Erik Lindholm, stellvertretender Direktor der Marktverhaltens-Aufsicht bei der schwedischen Financial Supervisory Authority (FSA), in einem Interview. “Es sei denn, es erfüllt die Anforderung der Verordnung. Und das ist wohl der schwierige Teil.” Grundsätzlich dürfen Finanzprofis, die beratend wirken oder Vermögenswerte verwalten, Anreize von Dritten wie Banken und Investmentfonds manchmal akzeptieren, falls sie im Auftrag von Kunden handeln. Nichtmonetäre Vorteile, die die Servicequalität verbessern, können ebenfalls zugelassen werden. Aber die Grenzen sind verschwommen, meint Jesper Berg, Generaldirektor der dänischen Aufsicht FSA.”Die Richtlinien sind in Bezug auf das Portfoliomanagement ganz klar: Sie dürfen nicht vom Investmentmanager für die Beziehung zum Vertriebspartner bezahlt werden”, sagt Berg. Weniger klar sei, wie man diese Politik auf qualitätsverbessernde Dienstleistungen in der Anlageberatung und auf reine Ausführungs-dienstleistungen anwenden könne.Dies ist ein weiteres Beispiel für die Verwirrung, die die überarbeitete Mifid stiftet. Die EU-Aufsichtsbehörden müssen noch wichtige Entscheidungen über Dark Pools, Swap-handel und Regelkonflikte mit ausländischen Märkten treffen.Die britische Aufsicht hatte bereits in Aussicht gestellt, dass sie nicht gegen Unternehmen vorgehen wird, die ihr Bestes gegeben haben, um die Mifid-Frist am 3. Januar einzuhalten, dies aber letztlich nicht erreichen konnten. In Skandinavien halten sich die Regulierungsbehörden mit sehr spezifischen Empfehlungen zurück, weil sie befürchten, dass diese dann zu breit angewendet werden. Lesen und anwendenSchwedischen Banken und Fonds wird geraten, die Regeln zu lesen und anzuwenden, soweit sie dies können, und ihre Entscheidungen zu begründen. Die in Stockholm ansässige Regulierungsbehörde fordert Fonds und Banken darüber hinaus auf, spezifische Fragen zu stellen, wenn sie Hilfe brauchen. Denn “eine allgemeine Frage wird eine allgemeine Antwort erhalten, die wieder zurück zum Anfang führt”, sagt Lindholm.