Gesetzespaket

Neues Level im Kampf gegen Geldwäsche

Die EU-Kommission macht im Kampf gegen Geldwäsche mit einem umfangreichen Gesetzespaket ernst: Eine neue Behörde soll 2024 ihre Arbeit aufnehmen. Regeln werden harmonisiert und in diese auch Kryptoassets einbezogen. Auch eine Bargeld-Obergrenze beim Bezahlen soll EU-weit eingeführt werden.

Neues Level im Kampf gegen Geldwäsche

ahe Brüssel

Die EU-Kommission hat ein Anti-Geldwäsche-Paket, besteh­end aus vier Gesetzesvorschlägen, vorgelegt, das unter anderem die Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde vorsieht. Diese soll bis 2024 entstehen, zunächst 250 Mitarbeiter erhalten und ihre Aufsichtstätigkeit Anfang 2026 beginnen. Wer ganz genau dann zu den direkt beaufsichtigten Unternehmen und Instituten gehört, muss noch geklärt werden – ebenso wie der Sitz der Behörde mit einem Jahresetat von 46 Mill. Euro, über den die EU-Staaten zu entscheiden haben. Unter anderem hat Frankfurt schon Interesse gezeigt.

EU-Finanzmarktkommissarin Mai­read McGuinness sagte bei der Vorstellung des Pakets in Brüssel, Geldwäsche sei eine klare Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem. „Das Ausmaß des Problems ist nicht zu unter­schätzen.“

Zum Maßnahmenpaket der Kommission gehört auch eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Behörden in den Mitgliedstaaten. Über eine Verordnung wird ein Teil der bisherigen aktuellen Anti-Geldwäsche-Richtlinie in einheitliche, EU-weit gültige Regeln umgewandelt. Eingeschlossen werden künftig auch Crowdfunding- oder Kryptoasset-Dienstleister oder Anbieter sogenannter „goldener Pässe“. Die meisten Warenhändler – wie etwa Autohändler – werden hingegen nicht von der Verordnung beachtet.

Grundsätzlich sollen künftig EU-einheitliche Kriterien zur Kundenidentifizierung gelten. Erhöhte Sorgfaltspflichten sollen gegenüber Kunden aus Hochrisiko-Drittstaaten eingeführt werden. Zudem schlägt die Brüsseler Behörde eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10000 Euro vor – die allerdings nur für Geschäfte von Händlern gilt. Banken sollen Einzahlungen ab 10000 Euro der jeweiligen nationalen Financial Intelligence Unit (FIU) melden.

Eine eigene Verordnung soll zugleich die Kryptowährungen stärker in den Kampf gegen Geldwäsche einbeziehen. Ziel ist, bei Transaktionen eine möglichst lückenlose Nachverfolgbarkeit von Informationen über Auftraggeber und Empfänger zu erreichen.

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