Noten für die Geldwäschebekämpfung

Financial Action Task Force untersucht 2020 Umsetzung in Deutschland

Noten für die Geldwäschebekämpfung

Von Tobias Fischer, FrankfurtIm kommenden Jahr wird die Financial Action Task Force (FATF) prüfen, wie es Deutschland mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung hält, und zwar im Finanz- wie im Nichtfinanzsektor. Am Ende vergibt der Standardsetzer eine aus 51 Einzelbewertungen bestehende Note. Dem Ganzen bemisst die Bundesregierung enorme Relevanz bei, “da die Ergebnisse der Prüfung das wirtschaftliche und politische Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinflussen werden”, wie das Bundesjustizministerium verlautbart. Blamage im Jahr 2010 erspartEin Ansehensverlust ist hier durchaus im Rahmen des Möglichen, denn bei der letzten Prüfung im Jahr 2010 schrammte die Bundesrepublik an einer Blamage vorbei. Zwar landete sie auf keiner FATF-Liste, was zunächst zu einem Aktionsplan verpflichtet hätte, der unter den strengen Augen der FATF-Prüfer abzuarbeiten gewesen wäre. Allerdings sei die Aufnahme auf die graue Liste nicht weit entfernt, das Ergebnis der Prüfung mithin “nicht optimal” gewesen, berichtete jüngst BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch, der unter anderem für Geldwäscheprävention zuständig ist.Die Geldwäschebedrohung für Deutschland gilt wegen der ökonomischen Attraktivität und Vielschichtigkeit sowie der hohen Bargeldaffinität als mittel bis hoch. Auf der Fünf-Punkte-Skala in der im Oktober veröffentlichten nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entspricht das dem zweithöchsten Wert. Die Analyse hatten unter Federführung des Bundesfinanzministeriums 35 Behörden aus Bund und Ländern erstellt, darunter die BaFin.In 40 Noten bewertet die FATF, ob ihre Standards in die nationale Rechtsetzung überführt und funktionstüchtige Institutionen errichtet worden sind. Diesmal geht sie aber nicht nur der Frage nach, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sondern erstmals auch, wie es um die Effektivität bei der Einhaltung dieser Regeln bestellt ist. Das mache es noch schwerer zu reüssieren.In elf Noten beurteilt werden dabei Justiz, Strafverfolgungsbehörden, die nationale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen, Financial Intelligence Unit (FIU), Aufsichtsbehörden und auch Verbände und Institute des Finanzsektors. Die BaFin als für den Finanzsektor zuständige Aufsichtsbehörde ist dabei zwar nur einer von vielen Akteuren, spielt aber eine entscheidende Rolle.In die abschließende “Schulnote” fließen alle Bewertungen des Finanz- und des Nichtfinanzbereichs ein. Da aber in der Realwirtschaft, im Immobiliensektor, Defizite bestünden, müsse der Finanzsektor noch viel besser abschneiden als ohnehin, um dies kompensieren zu können, gibt Pötzsch zu bedenken. Einfluss auf Ratings”Wenn man das Ergebnis von 2010 berücksichtigt und darüber hinaus, dass diesmal noch die Effektivität zur Bewertung hinzukommt, stehen wir vor einer großen Aufgabe, die es zu bewältigen gilt.” Finde sich Deutschland tatsächlich auf der grauen Liste wieder, würde das auch Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen, da beispielsweise Ratingagenturen solche Ergebnisse heranziehen. Seitdem die FATF die Prüfungen um die Effektivität erweitert hat, seien die Resultate der geprüften Mitgliedstaaten signifikant schlechter ausgefallen als vorher. So haben der BaFin zufolge bisher nur drei von 22 Staaten in puncto Leistungsfähigkeit der Aufsichtsbehörden die zweithöchste von vier Bewertungen erhalten, drei die schlechteste und 16 die zweitschlechteste.Generell gelte: Je mehr Zahlen und Statistiken vorliegen, desto besser. Daran hapere es jedoch mitunter. So versucht die FATF etwa, Rückschlüsse auf die Schlagkraft der Strafverfolgungsbehörden zu ziehen, indem sie sich die Zahl der Verfahren oder die Höhe der Strafen ansieht. Hierzulande gebe es aber keine aussagekräftigen lückenlosen Statistiken über Verurteilungen zur Geldwäsche. Zudem bleibe Spielraum für Interpretationen. “Effektivität ist schwer zu überprüfen. Wenn es etwa keine Verurteilungen wegen Geldwäsche gibt, kann das heißen, das System ist so effektiv, dass Geldwäsche nicht vorkommt, oder aber, dass Justiz und Aufsicht nichts tun”, sagt Jens Fürhoff, BaFin-Abteilungsleiter Geldwäscheprävention.