NRW wettert gegen Cum-ex-Fristen
dpa-afx Düsseldorf/Bonn – NRW-Justizminister Peter Biesenbach hat eine Gesetzesänderung scharf kritisiert, durch die im Cum-ex-Skandal veruntreute Milliardengelder nicht mehr zurückgeholt werden könnten. “Ich halte es für unerträglich, wenn wir sagen, wir verurteilen zwar möglicherweise Personen zu Haftstrafen, aber das Geld ist weg, an das kommen wir nicht mehr ran. Hier muss eine Regelung gefunden werden”, sagte der CDU-Politiker dem “WDR”.Nach Recherchen von “WDR” und “Süddeutscher Zeitung” könnte eine kürzlich verabschiedete Gesetzesreform aus dem Bundesfinanzministerium dazu führen, dass Steuergelder, die von Banken und anderen Beteiligten mithilfe von Cum-ex-Betrugsmaschen erbeutet wurden, auch nach einer gerichtlichen Verurteilung nicht zurückgefordert werden können, wenn die Vorfälle steuerlich bereits verjährt sind. Lediglich für noch nicht verjährte Fälle solle damit eine Fristverlängerung möglich sein. Die mögliche Verjährung war zuvor noch nicht klar geregelt und hochumstritten. Biesenbach fordert dem Bericht zufolge eine Diskussion, wie auch Altfälle noch erfasst werden könnten. “Hier geht es um Beträge, bei denen auch die Ermittler davon ausgehen, dass sie in die Milliarden hineingehen.”Am Landgericht Bonn war im März der bundesweit erste Cum-ex-Strafprozess zu Ende gegangen. Zwei britische Aktienhändler wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, in diesem Fall wurden die Cum-ex-Millionen auch eingezogen. Etliche weitere Anklagen und Prozesse werden dem Pilotprozess folgen.