Ombudsleute der Banken verzeichnen Beschwerdeflut
jsc Frankfurt
Die Ombudsleute der Banken und Sparkassen erhalten nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr tausende Beschwerden: Unterm Strich stieg die Zahl der Anträge auf Schlichtung säulenübergreifend um mehr als die Hälfte. Die Kreditgenossen verzeichnen insgesamt rund 3300 Anträge, die Privatbanken zählen etwa 6500, während die Sparkassen rund 6000 Fälle in ihrer Zuständigkeit sehen, wie aus den Tätigkeitsberichten der Schlichter hervorgeht. Dabei entscheiden die Ombudsleute im AGB-Streit teils zugunsten der Kunden. Von der Welle im Jahr 2014, als sich mehr als hunderttausend Kunden gegen Kreditbearbeitungsgebühren gewandt hatten, sind die Zahlen aber weit entfernt.
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