Pensionsfonds des Bundes kommt vor Gericht
Pensionsfonds des Bundes kommt vor Gericht
Über Vorwurf der Intransparenz gegen VBL wird im Juli entschieden
cru Frankfurt
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) muss sich in Kürze wegen des Vorwurfs der Intransparenz vor Gericht verantworten. Der Aktivist Arne Semsrott von der Nichtregierungsorganisation „Frag den Staat“ hatte die VBL schon im Januar 2023 auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verklagt. Die bis dato sehr verschwiegene Altersvorsorgeeinrichtung sollte genauere Informationen zu dem Anlagenportfolio der von ihr betriebenen Pflichtversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den öffentlichen Dienst herausgeben. Es geht bei der größten deutschen Zusatzversorgungskasse immerhin um einen Kapitalstock mit einem Marktwert, der nach eigenen Angaben bei rund 65 Mrd. Euro liegt, und um mehr als 5 Millionen Pflichtversicherte.
Jetzt hat das Gericht nach Auskunft eines Sprechers einen Verhandlungstermin festgelegt. Die Entscheidung wird demnach am 16. Juli 2025 im Verwaltungsgericht Karlsruhe, Sitzungssaal 2, gefällt. Kläger und Beklagte werden anwesend sein.
Nur spärliche Informationen
Aus dem Geschäftsbericht der VBL waren seit Jahren nur grobe Informationen über die Investments in Mischfonds hervorgegangen, aber keinerlei Details. Auch eine Anfrage der Börsen-Zeitung zu den Private-Equity-Investments der VBL wurde vor mehr als einem Jahr zunächst abschlägig beschieden und erst jetzt beantwortet.
Demnach investiert die VBL nach eigener Auskunft erst seit dem Sommer 2022 in Private Equity bzw. gibt Kapitalzusagen zu Fonds ab: „Seit Anfang 2024 investieren wir zudem verstärkt in Infrastruktur Equity.“ Die Strategische Asset Allokation (SAA) für das Jahr 2025 sehe Zielquoten von 1,8% für Unternehmensbeteiligungen und 2% für Infrastruktur vor.
VBL sieht sich im Recht
Mit der VBL vergleichbare Institutionen wie der Atomfonds des Bundes oder der Staatsfonds von Norwegen bieten wesentlich mehr Transparenz auf der Ebene einzelner Investments. Dabei ist die VBL einer der größten institutionellen Investoren in Deutschland.
Sie untersteht als Pflichtversicherung der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums und hat auf Anfrage ihre Position bekräftigt: „Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch die VBL gehört, sieht der Gesetzgeber verschiedene Veröffentlichungs- und Informationspflichten zur Kapitalanlage vor. Diese aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllt die VBL vollumfänglich. Mit der Klage wird allerdings das Ziel verfolgt, Auskünfte zum Anlageportfolio auf Einzelebene zu erhalten. Ein Anspruch auf diese vom Kläger begehrte Auskunft besteht aus unserer Sicht nicht“, teilte die VBL der Börsen-Zeitung mit.
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