Zukunftsfinanzierungsgesetz II

Positive Reaktionen auf das neue Kapitalmarktpaket der Ampel

Der Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz II stößt in der Finanz- und insbesondere in der Fondsbranche auf grundsätzliche Zustimmung. Der Deutschen Kreditwirtschaft gehen die Pläne aber noch nicht weit genug.

Positive Reaktionen auf das neue Kapitalmarktpaket der Ampel

Lob fürs Zukunftsfinanzierungsgesetz II

Fondsbranche zufrieden – Kreditwirtschaft geht Entwurf noch nicht weit genug

ahe Berlin

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) II stößt bei Banken und in der Fondsbranche auf grundsätzliche Zustimmung. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bezeichnete das Ziel des Gesetzes, den Finanzstandort Deutschland weiter zu fördern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, als „richtig und notwendig“. Die DK unterstütze daher die Absicht des Finanzministeriums, weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Förderung des Kapitalmarktes anzugehen, erklärte die DK auf Anfrage.

Zufrieden zeigte sich insbesondere die Fondsbranche. „Der Gesetzentwurf ebnet den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation in Deutschland“, zeigte sich der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, Thomas Richter, überzeugt. „Er beseitigt endlich rechtliche Hürden, sodass Anleger künftig auch über deutsche Fonds in Infrastrukturprojekte investieren können.“ Und Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Alternative Investments e.V. (BAI), verwies gegenüber der Börsen-Zeitung darauf, dass neben Infrastrukturfonds auch Venture Capital-Fonds und Kreditfonds von den Änderungen profitierten. Endlich werde Rechtssicherheit erreicht, die die Voraussetzung dafür sei, dass solche Fonds überhaupt hier aufgelegt würden.

Stärkung von Sustainable Finance

Die Fondsbranche lobt besonders die Änderungen des Steuer- und Aufsichtsrechts, wonach Immobilienfonds künftig Photovoltaikanlagen auf Dächern errichten und betreiben können, ohne dabei Einnahmegrenzen beachten zu müssen. Auch sollen Immobilienfonds in Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften investieren können, die sich auf erneuerbare Energien beschränken.

„Wenn wir auf diesem Wege bleiben und dann auch noch die lästige Betriebsstättenthematik bei der grenzüberschreitenden Fondsverwaltung in den Griff bekommen, dann hat die viel gescholtene Ampel gerade in diesem Bereich echte Fortschritte erreicht“, betont Dornseifer. „Die von der Bundesregierung ausgegebene Zielsetzung, dass Deutschland ein führender Sustainable Finance Standort werden soll, lässt sich mit diesen Initiativen jedenfalls erreichen.“

Der Kreditwirtschaft geht der Gesetzentwurf nicht weit genug

Unzufrieden zeigte sich die Kreditwirtschaft allerdings damit, dass zwei Themen im Gesetzesentwurf nicht auftauchen, vor allem nicht das Betriebsausgabenabzugsverbot. Denn das ab 2025 geltende Verbot, Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen, mache Deutschland für die kapitalmarktgestützte Finanzierung der Wirtschaft unattraktiv, so die DK. „Das Verbot muss daher dringend aufgehoben werden.“ Die DK will sich im weiteren Verfahren zudem dafür einsetzen, dass endlich praxistaugliche und rechtssichere Regelungen für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeführt werden.

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