Pranger der BaFin diszipliniert Finanzinstitute
Von Bernd Neubacher, FrankfurtDie Veröffentlichung von Aufsichtsmaßnahmen gegen Institute und Geschäftsleiter hat den Respekt in der Branche vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) merklich erhöht. Wie in Finanzkreisen zu hören ist, zeigt die Perspektive, nach Fehlverhalten öffentlich am Pranger zu stehen, Wirkung. Sechsstellige Bußgelder zahlten Mandanten beinahe ohne Aufheben, heißt es etwa bei Kanzleien. Drohe jedoch der Name eines Instituts von der Aufsicht im Zusammenhang mit Fehlverhalten öffentlich gemacht zu werden, sei dies eine ganz andere Sache.Rechtliche Auseinandersetzungen mit den Aufsehern haben Betroffene dem Vernehmen zufolge deshalb noch nicht vom Zaun gebrochen. Der Bedarf an rechtlicher Beratung hinsichtlich etwaiger Widersprüche aber hat mit Einführung des Prangers deutlich zugenommen. In der Folge kann zwischen dem Versand eines Bescheids und seiner Bekanntmachung durch die Aufsicht schon einmal fast ein ganzes Jahr ins Land gehen. Nach einer Änderung im Kreditwesengesetz im vorvergangenen Jahr soll die BaFin bestandskräftige Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen grundsätzlich online veröffentlichen. Den Angaben auf ihrer Website zufolge haben die Aufseher seither in sieben Fällen Fehlverhalten offengelegt und die Namen der jeweiligen Institute genannt (siehe Tabelle).Prominenteste Vertreterin ist dabei sicherlich die deutsche J.P. Morgan AG, gegen welche die Aufseher ein Bußgeld von 30 000 Euro verhängten, da das Institut laut BaFin “einer sofort vollziehbaren Anordnung” im Risikomanagement zuwiderhandelte, “da es die angeordnete Mängelbeseitigung nicht hinreichend schnell durchführte”. Wenige Wochen nach der entsprechenden Pressemitteilung der BaFin ging die Verantwortung für das Deutschland-Geschäft der US-Investmentbank von Martin Wiesmann auf Dorothee Blessing über. Zuletzt hoben die Aufseher die Erlaubnis der Europay Factoring GmbH aus Ditzingen zum Erbringen des Factorings und des Finanzierungsleasings auf, nachdem die Gesellschaft “nachhaltig gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassene Anzeigenverordnung verstoßen” hatte, wie die BaFin mitteilte.Darüber hinaus hat die BaFin seit der entsprechenden Änderung des Kreditwesengesetzes über sieben weitere Maßnahmen, allesamt wegen Verstößen gegen ordnungsgemäße Geschäftsführung, informiert. Deren Adressaten, immerhin genauso viele, wie die BaFin öffentlich genannt hat, bleiben aber anonym, was die Wirkung des Prangers um einiges schmälert. Denn § 60b Abs. 4 des Kreditwesengesetzes regelt, dass die Publikation anonym erfolgen soll, wenn dies etwa die Stabilität der Finanzmärkte erheblich gefährden würde oder Instituten einen unverhältnismäßig großen Schaden zufügen würde – “zum Beispiel in Form eines Reputationsschadens oder Vertrauensverlusts durch andere Marktteilnehmer”, wie die BaFin schreibt. Banken, die sich falsch verhalten, sollten nach dieser Logik also am besten schon derart über die Stränge schlagen, dass die Aufseher es lieber nicht öffentlich machen, weil dies zu peinlich wäre.Am BaFin-Pranger vergebens sucht man auch die Rekordstrafe von rund 40 Mill. Euro, welche die BaFin im vergangenen Jahr wegen Geldwäschevorwürfen verhängt hat, laut Presseberichten gegen die Deutsche Bank. Dies hängt allerdings nicht mit der Furcht vor Vertrauensverlust zusammen, sondern rührt daher, dass die Aufsicht Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz, nicht aber gegen das Geldwäschegesetz publiziert. Das Umsatzsteuerkarussell mit Verschmutzungsrechten, in dessen Folge sechs Ex-Deutsche-Bank-Mitarbeiter Haft- und Bewährungsstrafen erhielten, alarmierte nicht nur die BaFin. Im Jahresverlauf warf die britische Financial Conduct Authority dem Institut Versäumnisse bei Vorkehrungen gegen Geldwäsche vor.