Provisionsverbot ist endgültig vom Tisch
Provisionsverbot ist endgültig vom Tisch
fed Brüssel
Das voriges Jahr von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von Provisionen für reine Ausführungsgeschäfte (execution only) wird nicht Teil des europäischen Regelwerks werden. Nach dem EU-Parlament haben sich nun auch die nationalen Regierungen im Rat als Ko-Gesetzgeber gegen den partiellen Provisionsbann ausgesprochen. Die Ständigen Vertreter verabschiedeten am Mittwoch einen Kompromiss für die so genannte Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy). In diesem Kompromiss ist das Zuwendungsverbot gestrichen aus dem Text gestrichen. Allerdings enthält die gemeinsame Position noch immer Vorgaben, die von der Kredit- und Versicherungswirtschaft als zu aufwändig kritisiert werden. So ist ein einheitlicher Test vorgesehen, der die Pflicht des Beraters festlegt, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Auch sind Transparenz- und Offenlegungspflichten vorgesehen, die darüber aufklären, welche Kosten die Provisionen verursachen und welche Folgen sie auf die Renditen der Finanzprodukte haben.