Prüfer kritisieren SRB
Der Banken-Abwicklungsmechanismus weist nach Einschätzung des EU-Rechnungshofes in einigen Schlüsselbereichen noch immer Mängel auf. Neben den Gesetzgebern ist es nach Ansicht der Prüfer vor allem am Single Resolution Board (SRB), diese Schwächen zu beseitigen – insbesondere bei Abwicklungsplänen.ahe Brüssel – Der Europäische Rechnungshof hat erneut Schwachstellen im Bankenabwicklungssystem kritisiert. In einem neuen Bericht sehen die Prüfer Versäumnisse sowohl auf Seiten des Gesetzgebers als auch des Single Resolution Boards (SRB). Nach Angaben des zuständigen Rechnungshof-Mitglieds Rimantas Sadzius hat es in den letzten Jahren zwar Fortschritte gegeben. Auch habe sich die Qualität der Abwicklungspläne der Banken verbessert – dennoch entspreche sie nicht immer den Anforderungen. Darüber hinaus habe der von Elke König geleitete SRB Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit bei den Banken nicht ordnungsgemäß identifiziert und behoben.Sadzius betonte, die Beseitigung der derzeitigen Mängel im Abwicklungsregime würde dabei helfen sicherzustellen, dass bei einer Bankenpleite nicht schon wieder der Steuerzahler die Rechnung zahlen müsse.In ihrem Bericht verweisen die Prüfer darauf, dass die europäische Abwicklungsbehörde in ihren im vergangenen April veröffentlichten “Erwartungen an Banken” die Institute aufforderte, bis Ende 2023 bestimmte Bereiche ihrer Abwicklungsfähigkeit zu stärken. Der Gesetzgeber habe einen solchen Zeitplan aber gar nicht festgelegt.Als “Anlass zur Sorge” bezeichneten die Prüfer, dass noch immer nicht die Deckung des Liquiditätsbedarfs während einer Abwicklung (“liquidity in resolution”) gesichert ist. Und auch die Einrichtung eines Backstops für den europäischen Bankenabwicklungsfonds SRF beim Europäischen Stabilitätsmechanismus stellt den Rechnungshof nur halb zufrieden: Möglicherweise reichten die finanziellen Mittel trotzdem nicht aus, warnte Sadzius.Der Rechnungshof rügte weiter, dass auf SRB-Ebene immer noch wichtige Richtlinien fehlen, etwa im Bereich der Governance und des Informationsaustauschs während einer Abwicklung. Die Vorgaben für die internen Teams, die aus Mitarbeitern des SRB sowie der nationalen Abwicklungsbehörden bestehen, seien immer noch nicht bindend, so dass es bei der Ausarbeitung von Abwicklungsplänen weiter einen erheblichen Ermessensspielraum gebe. Diesen Punkt hatten die Prüfer bereits 2017 in einem Bericht kritisiert.Der Rechnungshof forderte die europäischen Gesetzgeber darüber hinaus auf, für eine bessere Abstimmung zwischen dem Abwicklungsrahmen und den verschiedenen nationalen Insolvenzrahmen für Banken zu sorgen. Wichtig sei zudem, dass objektive und quantifizierbare Schwellenwerte festgelegt würden, um frühzeitig Interventionen auszulösen und um auf dieser Basis die Entscheidung treffen zu können, dass eine Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfallen wird.