Rechnungshof moniert holprigen Start des SRB

EU-Prüfer kritisieren mangelnde Standards und zu wenig Personal - Bankenabwickler sehen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt

Rechnungshof moniert holprigen Start des SRB

Der Europäische Rechnungshof hat zahlreiche Versäumnisse und Defizite beim Aufbau des Single Resolution Board (SRB) angeprangert. Die Abwicklungsbehörde sieht viele der Kritikpunkte allerdings schon als erledigt an.ahe Brüssel – Der EU-Rechnungshof hat die europäische Bankenabwicklungsbehörde SRB aufgefordert, klarere Vorgaben bei der weiteren Abwicklungsplanung zu machen. In einem gestern veröffentlichten Sonderbericht stellen die Prüfer fest, dass die Vorbereitungen für das gesamte Maßnahmenspektrum für einen möglichen Abwicklungsfall noch “unzulänglich” seien. Obwohl der SRB große Mühe und viel Zeit darauf verwendet habe, für die meisten Banken wenigstens vorläufige Abwicklungspläne zu erstellen, hätten diese nicht den festgelegten Standards entsprochen, hieß es. Probleme gebe es darüber hinaus bei der Personalausstattung der Behörde. “Noch ein weiter Weg””Die Einrichtung des SRB stellte eine gewaltige Herausforderung dar”, erklärte Kevin Cardiff, das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs. Zwar müssten die Schwachstellen auch vor dem Hintergrund der erst kürzlich erfolgten Aufnahme der Tätigkeit betrachtet werden. “Bis zum Ziel ist es aber noch ein weiter Weg.”Der vorgelegte Bericht ist die erste größere Überprüfung der Arbeit des SRB. In sechs Empfehlungen sprechen sich die Luxemburger Prüfer darin für mehr Klarheit und für einen strukturierteren Prozess beim weiteren Aufbau des Single Resolutions Board aus. So sollte zunächst einmal festgelegt werden, bis wann der erste regelkonforme Abwicklungsplan für die einzelnen Banken aufgestellt sein müsse. Der SRB sollte den Instituten nach Ausfallrisiko gestaffelte Prioritäten zuteilen, hieß es. In jedem einzelnen Plan solle die Abwicklungsfähigkeit der betreffenden Bank dargelegt werden, aber auch wesentliche Hindernisse sollten benannt sowie Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der gewählten Strategien behandelt werden.Der EU-Rechnungshof forderte darüber hinaus ein System von Regeln und Leitlinien für die Abwicklungsplanung, die sicherstellten, dass der Bankensektor über ausreichende Verlustabsorptionsfähigkeiten verfügt. Dazu gehöre auch ein Grundsatzpapier, in dem die Mindestanforderungen an Eigenmittel der Banken und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten festgelegt würden. Verlangt werden “klare und einheitliche Methoden” für das Bail-in-Kapital MREL, hieß es. Das Handbuch für die Abwicklungsplanung sollte nach Einschätzung des Rechnungshofes auch mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden.Die zu geringe Personaldecke der Abwicklungsbehörde stellt nach Meinung des Rechnungshofes ein großes Problem dar. Im Bericht war von “negativen Auswirkungen auf alle Bereiche des SRB” die Rede. Die Prüfer forderten daher unter anderem, die Personalabteilung besser auszustatten, um insbesondere offene Expertenstellen und Positionen mit Berufserfahrung besetzen zu können. Rechtsrahmen problematischAuch der aktuelle Rechtsrahmen für den SRB schafft nach Ansicht der Prüfer Probleme. Die Aufteilung der operativen Aufgaben zwischen den nationalen Behörden und dem SRB, einschließlich der Verteilung der Zuständigkeiten, sei nach wie vor unklar, und die internen Abwicklungsteams seien unterbesetzt. Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden, forderten die Prüfer.Die vom Rechnungshof gesichteten und ausgewerteten Dokumente stammen überwiegend aus dem ersten Quartal 2017 oder sind noch älter. Die von Elke König geführte Abwicklungsbehörde, die erst im Januar 2015 ihre Arbeit aufgenommen hat, verweist daher in einer ersten Stellungnahme darauf, dass viele der Ergebnisse aus dem Rechnungshofbericht bereits im Planungszyklus 2017 angegangen worden seien. Bindende MREL-Anforderungen auf konsolidierter Ebene werde es etwa für vorrangige Banken schon dieses Jahr geben.Mit der Ermittlung wesentlicher Hindernisse werde im Jahr 2018 begonnen. Vollständig vorschriftskonforme Abwicklungspläne für alle Banken im SRB-Regime werde es bis 2020 geben. Bei einigen Instituten sollen diese auch schon früher vorliegen. Nach Angaben der Behörde wird der SRB 2020 rund 410 Mitarbeiter haben. Im kommenden Jahr liege der Zielwert bei 350.