Hessischer Rechnungshof pocht auf Prüfrecht bei Helaba
Rechnungshof fordert Helaba-Prüfrecht
fir Frankfurt
Der Hessische Rechnungshof hat seine Forderung nach Prüfungsrechten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) bekräftigt. Anlass ist die Ende April angekündigte Eigenkapitalerhöhung um 2 Mrd. Euro. Im Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Thüringen sind keine Prüfungsrechte für den Rechnungshof vorgesehen. Die Behörde will sich damit nicht abfinden. Sie fordert, den Vertrag dahingehend zu ändern, dass sie Prüfungen bei der Landesbank vornehmen kann.
Anteil des Landes Hessen an der Helaba vervierfacht
Sollte diese Forderung kein Gehör finden, sieht sich der Rechnungshof laut Mitteilung vom Mittwoch genötigt, „Prüfungsrechte im Sinne einer lückenlosen Finanzkontrolle gerichtlich zu klären.“ Die EZB hatte eine stille Einlage des Landes Hessen bei der Helaba nicht mehr als hartes Kernkapital anerkennen wollen Darauf hin das Land 1,5 Mrd. Euro als Bareinlage in die Helaba ein sowie 500 Mill. Euro als Hybridkapital in Form einer AT1-Anleihe, die hartem Kernkapital gleichgesetzt wird. Das hatte zur Folge, dass sich der Anteil Hessens an der Landesbank auf 30,1% nahezu vervierfacht hat.