Regeln für Benchmarks rücken näher

EU-Parlament positioniert sich - Starke ESMA-Rolle

Regeln für Benchmarks rücken näher

fed Brüssel – Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit das Mandat zu Schlussverhandlungen über künftige Vorgaben für Indizes, Leitsätze und andere Referenzgrößen (Benchmarks) für Finanzprodukte erteilt. Von Juni an können deshalb die Unterhändler des EU-Parlaments unter Führung der niederländischen Liberalen Cora von Nieuwenhuizen mit der lettischen – und später dann luxemburgischen – Ratspräsidentschaft um Details feilschen. Die EU-Kommission hatte im Herbst 2013 den Vorschlag für eine EU-Verordnung eingebracht, um auf die Skandale wie um den Libor und Euribor zu reagieren.Im Kern geht es bei den Regelungen um Qualitätsanforderungen an die Administratoren und Kontributoren von Benchmarks. Nach dem Willen des EU-Parlaments ist der Anwendungsbereich nicht von der Art der Eingabedaten abhängig. Einbezogen werden sollen also auch Indizes, die auf Aktienkursen oder auf Wetterdaten fußen. Wie EU-Kommission und Rat, der seine Position im Frühjahr geklärt hat, dringt auch das EU-Parlament darauf, zwischen “kritischen” und “unkritischen” Benchmarks zu differenzieren. Anders jedoch als die EU-Kommission sprechen sich die Abgeordneten für eine Definition aus, die einen Schwellenwert vorsieht. “Kritisch” sind Benchmarks, wenn Finanzprodukte im Volumen von mehr als 500 Mrd. Euro an ihnen orientiert sind – oder wenn die Aufsicht Beeinträchtigungen der Finanzmarktstabilität befürchtet.Ein Streitpunkt in den Trilogverhandlungen dürfte der Einfluss der EU-Marktaufsicht (ESMA) sein. Das EU-Parlament fordert eine starke Rolle. Sie soll beispielsweise befugt sein, “unmittelbar auf die Administratoren anwendbare Beschlüsse zu erlassen”. Auch verlangt das EU-Parlament, die ESMA an der Auswahl der kritischen Benchmarks zu beteiligen. Die Abgeordneten sehen zudem strenge Anforderungen an Banken oder andere Daten-Beiträger vor, die ihre Zulieferung einstellen wollen. Sie können zwangsverpflichtet werden, weiterhin Daten zu Verfügung zu stellen. Andererseits hat das EU-Parlament die Vorgabe gestrichen, dass Banken, die mit einem Kunden einen Finanzkontrakt schließen wollen, zunächst einmal prüfen müssen, ob die Benchmark gerade für diesen Klienten überhaupt geeignet ist.