Regulierung trifft Immobilien hart

Leverage Ratio bedroht Kreditvergabe

Regulierung trifft Immobilien hart

tl Frankfurt – Die Bankenregulierung beeinflusst die Immobilienwirtschaft über die Kreditvergabe stark. Daran lässt Klaus-Peter Müller, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank, in seinem Eingangsvortrag zum ZIA Dialog 2015 des Zentralen Immobilien Ausschusses keinen Zweifel. So berge die im Rahmen von Basel III ab 2018 verbindliche Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio) die Gefahr in sich, dass Banken weniger Immobilienkredite vergeben werden.Müller beklagte auch die hohen Kosten der Regulierung für Banken. Mit Verweis auf eine KPMG-Studie sagte er, dass es gar nicht darauf ankomme, ob die dort genannten 9 Mrd. Euro genau stimmten. Entscheidend sei vielmehr die Größenordnung. “Banken könnten sich aus lukrativen traditionellen Geschäften zurückziehen. Die Geschäftsmodelle stehen auf dem Prüfstand.” Dies gelte auch vor dem Hintergrund der Konkurrenz durch Fintechs und der hohen Digitalisierungskosten. In der Konsequenz würden von den aktuell rund 35 000 deutschen Bankgeschäftsstellen in fünf bis zehn Jahren etwa 20 000 übrig bleiben – mit entsprechenden schmerzhaften Folgen für die 600 000 Mitarbeiter.Müller sieht durch die Digitalisierung die Chance, Prozesse erheblich zu beschleunigen. “Wir müssen eine Kontoeröffnung inklusive Kreditkartenvergabe in deutlich weniger als einer Stunde schaffen”, forderte er mit Blick auf die hohen Kundenverluste der Banken – er nannte 4 bis 6 % jährlich -, deren Überkompensation bei der Commerzbank zu jährlich 800 000 neuen Konten (bei einem Kundenwachstum von 250 000 netto) führe.In der anschließenden Podiumsdiskussion kritisierte Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern, im Regierungsentwurf für die anstehende Erbschaftsteuerreform die Neudefinition des “begünstigten Vermögens”. Dadurch werde reinen Immobilienbestandshaltern die steuerbegünstigte Übertragung ihrer Immobilien verwehrt. Ralph Brinkhaus, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, forderte die Immobilienwirtschaft auf, im parlamentarischen Beratungsprozess zu zeigen, “was besser gemacht werden kann”. Es gelte eine gute Definition zu finden, “was verschonungswirksames Vermögen ist und was nicht. Das muss aber auch administrierbar sein.” Immobilienvermögen lasse sich nur dann privilegieren, wenn dadurch Arbeitsplätze geschützt werden könnten. Außerdem könne es darum gehen, familiengeführte Strukturen zu schützen. “Das Bundesverfassungsgericht fordert aber, dass eine Ungleichbehandlung begründet werden muss.”Bei der Reform des Investmentsteuerrechts stellte Brinkhaus einige “Leitplanken” auf, innerhalb derer man sich bewegen müsse. Dazu gehören die Vermeidung europarechtlicher Probleme und die Schließung von Steuerschlupflöchern. Gleichzeitig dürfe es aber nicht zu einer Steuererhöhung kommen. “Eine minimalinvasive Lösung ist wichtig.” Er forderte die Assekuranz, die Immobilienwirtschaft, aber auch die Verbraucherschützer auf, Alternativvorschläge zu präsentieren. Brinkhaus berichtete von “erheblichem Druck der Länder” wie Hessen, die auf 600 bis 700 Mill. Euro Mehreinnahmen hofften, insbesondere durch die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Streubesitz. Verdoppelung der MargeCommerzbank-Aufsichtsratschef Müller beklagte, dass durch den Einbezug der Immobilienkredite in die Verschuldungsobergrenze mindestens eine Verdoppelung der Marge – aktuell von Müller auf 1 % beziffert – erforderlich sei. “Wenn der Markt das zulässt, ist alles okay. Wenn nicht, wird es zur Verbriefung von Krediten kommen.” Brinkhaus wies darauf hin, dass sich Risikoeinschätzungen im Zeitablauf ändern könnten: “Was ist, wenn Wohnimmobilien mal unsicher werden?” Auch für die Höhe der Verschuldungsgrenze gelte der Grundsatz “one size fits all”. Immobilien in Deutschland gälten als sicherer als solche in Spanien oder Portugal. Trotzdem würden alle bei der Regelberechnung gleich behandelt werden.