Unterlassungserklärung

Reiseversicherer verzichten auf Alkohol-Klausel

Die Bayerische, Europ Assistance und die ADAC Versicherung nehmen künftig von einer Ausschlussklausel zum Alkohol- und Drogenkonsum Abstand, wie der Bund der Versicherten berichtet. Die Klausel sei zu weit gefasst.

Reiseversicherer verzichten auf Alkohol-Klausel

jsc Frankfurt

Die Versicherer Die Bayerische, Europ Assistance und die ADAC Versicherung verzichten künftig auf eine umstrittene Klausel zum Konsum von Alkohol und Drogen. Die drei Unternehmen schließen Leistungen in der Reiseversicherung künftig nicht mehr pauschal nach einem „Missbrauch“ aus, wie der Bund der Versicherten berichtet. Das hätten die Unternehmen in einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung festgehalten.

Aus Sicht des Bunds sind die Klauseln zu weit gefasst und unzulässig. Ein „einmaliger Alkoholexzess im Urlaub“ oder eine „versehentlich falschdosierte Einnahme eines Medikaments“ können demnach zum Leistungsausschluss führen. Ob schon der Konsum eines Biers ausreicht, bleibe derweil unklar. Der Bund sieht entsprechende Klauseln im Widerspruch zur „sozialpolitischen Bedeutung der Krankenversicherung“. Ein marktüblicher Ausschluss von Vorsatz und Sucht sei aber zumutbar.

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