Rettungsschirm für Europas Versicherer

EIOPA kritisiert abweichende Sicherungssysteme

Rettungsschirm für Europas Versicherer

jsc Frankfurt – Europas Versicherer müssen im Falle einer Schieflage nach dem Willen der EU-Aufsicht EIOPA nach einheitlichen Regeln aufgefangen werden können. Noch immer gebe es zahlreiche Länder, in denen es keinen Garantiefonds gebe, sagte Behördenchef Gabriel Bernardino am Mittwoch in Frankfurt. Auch deckten einige Rettungsschirme nur Lebensversicherer ab oder schützten lediglich Bürger des jeweiligen Staates. Unterschiedliche Regeln führten in einigen Fällen sogar zu doppelten Absicherungen. “Das ist wirklich suboptimal”, sagte der EIOPA-Präsident auf einer Pressekonferenz. Die Behörde mit Sitz in Frankfurt wolle im kommenden Jahr einen Vorschlag für die Einrichtung nationaler Garantiesysteme veröffentlichen.In Deutschland ist die Auffangeinrichtung Protektor für gestürzte Versicherer zuständig, nachdem 2003 die Mannheimer Lebensversicherung scheiterte. Seither musste die Gesellschaft nicht mehr eingreifen. Europa werde von mehr als 90 Versicherern dominiert, sagte Bernardino. Weil viele Gesellschaften über Grenzen hinweg agierten, sei ein abgestimmtes System für gescheiterte Versicherer wichtig. Nationale Aufseher sollen nach Bernardinos Vorstellung verpflichtet werden, über einen absehbaren Zusammenbruch mit möglicherweise grenzüberschreitenden Folgen die EIOPA frühzeitig zu informieren.Während die Bankenaufsicht für die größten Institute der Eurozone in den Händen der EZB liegt, unterstehen die Versicherer den nationalen Behörden, die ihr Vorgehen koordinieren müssen und dabei von der EU-Versicherungsaufsicht begleitet werden. In einer Rede auf der EIOPA-Konferenz “Insurance and Pensions Reloaded” unterstrich Bernardino am Mittwoch die Forderung, die Aufsicht in Europa nach und nach anzugleichen. “Eine gemeinsame Aufsichtskultur kann nicht über Nacht aufgebaut werden”, sagte er.Die internen Modelle, mit denen Versicherer ihre eigenen Risiken berechnen, sollen nach dem Willen Bernardinos nach möglichst einheitlichen Prinzipien von den Aufsehern abgenommen werden. Ein unterschiedliches Vorgehen der nationalen Behörden könne nicht nur zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Berechnung der notwendigen Kapitalunterlegung führen, sondern auch zu einer geografischen Eingrenzung der Modelle, warnte er. “Pepp”-Garantien begrenzenZum geplanten einheitlichen Vorsorgeprodukt Pepp (Pan-European Personal Pension Product) sprach sich Bernardino für beherrschbare Garantien aus. Die eingezahlten Beiträge sollen demnach nur für den Beginn der Ausschüttung garantiert werden müssen, während Kunden zugleich durch eine rechtzeitige Umwandlung des angesparten Kapitals auch bei langer Lebensdauer eine ausreichende Versorgung erhalten sollen. Bernardino zeigte sich zuversichtlich, dass EU-Rat und EU-Parlament die “strategische Bedeutung” eines gemeinsamen Vorsorgeproduktes begriffen. Die EU-Kommission hatte im Juni einen Vorschlag für das Pepp unterbreitet.Pessimistisch zeigte sich der Behördenchef mit Blick auf den anstehenden EU-Austritt Großbritanniens: Internationale Versicherer, die mit britischer Lizenz in der EU Versicherungsgeschäft betrieben, sollten für alle Fälle gewappnet sein, erklärte er. Es werde viel geredet, aber kaum gehandelt.