Rückendeckung für EU-Bankenbehörde
fed Frankfurt
Seit Jahren beäugt die Kreditwirtschaft die Praxis der EU-Aufsichtsbehörden skeptisch, wenn sie in Form von „Leitlinien“ Vorgaben macht. Der EU-Gerichtshof hat nun in einem konkreten Streitfall der EU-Bankenbehörde (EBA) mit dem französischen Bankenverband den Aufsehern den Rücken gestärkt.
Die Lobby hatte sich darüber beschwert, dass die EBA Leitlinien für die Steuerung und Beaufsichtigung von Retail-Bankprodukten veröffentliche, obwohl ihr dafür die Kompetenz fehle. Das sehen die Luxemburger Richter anders.
Das Gericht weist darauf hin, dass die Handlungsbefugnis der EBA insofern begrenzt sei, als sie nur Leitlinien erlassen dürfe, wenn der EU-Gesetzgeber – also EU-Parlament und Ministerrat – dies ausdrücklich vorsehe. Vor diesem Hintergrund müsse geprüft werden, ob diese – rechtlich unverbindlichen – Leitlinien in den Tätigkeitsbereich fallen, der durch eine EU-Verordnung abgesteckt worden ist. Und bei ebenjener Prüfung kommt der Gerichtshof zu dem Resultat, dass die umstrittenen Leitlinien tatsächlich vom festgelegten Rahmen gedeckt seien. Deshalb sei nichts zu erkennen, was die Gültigkeit dieser Leitlinien infrage stelle, heißt es.