Schärfere Strafen für das Sprengen von Geldautomaten
Schärfere Strafen für Geldautomaten-Sprengungen
Ampel beschließt Gesetzesänderung – Bis zu 15 Jahre Haft
ahe Berlin
Das Sprengen von Geldautomaten soll künftig deutlich schärfere Strafen nach sich ziehen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Justizminister Marco Buschmann und Innenministerin Nancy Faeser im Juli vorgelegt hatten. Danach sollen künftig Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren möglich sein. Nach Angaben von Faeser zielt dies insbesondere auf die organisierte Kriminalität.
„Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen“, stellte die SPD-Politikerin in Berlin klar. Es gehe hier um „skrupellose Tätergruppierungen“.
2022 Rekord an Sprengungen
Die Zahl der Geldautomaten-Sprengungen hatte 2022 in Deutschland einen Höchststand seit Beginn der Erhebungen 2005 erreicht. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes wurden in dem Jahr 496 Geldautomaten gesprengt oder dies zumindest versucht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte über Schäden von gut 110 Mill. Euro berichtet – ein Großteil davon an Gebäuden. Der Wert des geraubten Bargelds wurde mit 30 Mill. Euro beziffert. 2023 war der Schaden dann wieder etwas zurückgegangen, nachdem auch die Banken die Sicherung erhöht hatten.
Faeser erinnerte daran, dass die Kreditwirtschaft auch nach der nun beschlossenen Gesetzesverschärfung in der Pflicht bleibe, effektive Präventionsmaßnahmen gegen das Sprengen von Geldautomaten zu treffen. Dazu gehörten eine verstärkte Videoüberwachung, Einfärbesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten, so die Ministerin.
Befugnisse der Ermittlungsbehörden werden erweitert
Im Einzelnen beschloss das Kabinett, im Sprengstoffgesetz Strafverschärfungen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten zu schaffen. Entsprechende Taten sollen künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Zudem würden nun relevante Gesetzeslücken geschlossen, hieß es. So werde künftig schon der versuchte unerlaubte Erwerb und der versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und Pyrotechnik bestraft.
Ein Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren soll gelten, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung anderer Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht. Die Ermittlungsbehörden sollen bei Geldautomaten-Sprengungen künftig auch Telekommunikationsüberwachungen einsetzen können, um die Täter zu ermitteln. Die Befugnisse der Behörden sollen besonders beim Handel mit Explosivstoffen erweitert werden.
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