Schäfer zielt auf Basisinformationsblatt

Plädoyer für Erleichterung in der Anlageberatung

Schäfer zielt auf Basisinformationsblatt

wf Berlin – Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) macht sich für die Abschaffung oder zumindest Abmilderung von Produktinformationsblättern für Aktien in der Anlageberatung stark. “Durch die Erstellung der Produktinformationsblätter entstehen den Banken erhebliche Kosten – insbesondere angesichts der Vielzahl der Aktien, die an Börsen handelbar sind”, sagte Schäfer der Börsen-Zeitung. Banken und Sparkassen zögen sich deshalb zunehmend von der Aktienberatung zurück oder böten ihren Kunden keine Aktiengeschäfte mehr an. “Gerade das möchte ich aber nicht”, unterstrich Schäfer.”Ich habe mich daher auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt, dass von der Verpflichtung, ein Produktinformationsblatt bei börsennotierten Aktien zur Verfügung stellen zu müssen, abgesehen wird bzw. Erleichterungen geschaffen werden.” Hintergrund ist der von der Bundesregierung ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Entwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes. Mit der Reform werden vier europäische Rechtsakte umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie MAD, die dazugehörige Verordnung MAR, die Verordnung über die Zentralverwahrer CSD-VO und die Priips-Verordnung über die Basisinformationsblätter.Anders als hierzulande hält der europäische Gesetzgeber nur Kunden von verpackten Anlageprodukten für besonders schutzbedürftig und schreibt nur für diese vor, sie mit einem gesonderten Basisinformationsblatt zu versorgen. Die Regelung soll von 2017 an gelten. Im deutschen Gesetzentwurf müssten demzufolge die Vorschriften gelockert werden, damit nationales und europäisches Recht gleichlaufen. Der Entwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes lässt aber das schärfere deutsche Recht bestehen. Kreditwirtschaft und Assekuranz, die für ihre Kunden die Informationsblätter machen müssen, hatten die hiesigen Vorgaben in der Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss zu dem Gesetzentwurf moniert.Unterstützung erhält die Finanzbranche von den Bundesländern, die im Gesetzgebungsverfahren mitwirken. In seiner Stellungnahme zum Entwurf hat der Bundesrat die Regierung gebeten zu prüfen, ob die Basisinformationsblätter bei sogenannten einfachen Finanzinstrumenten wie börsennotierten Aktien oder Bundesanleihen verzichtbar seien. Hohen Kosten für die KleinenIn ihrer Begründung stellen die Länder vor allem auf die kleineren und mittleren Institute der Finanzbranche ab. Sie befürchten, dass es zu einer Fehlsteuerung kommen kann, da eine Vielzahl dieser Institute wegen der “unverhältnismäßig hohen Aufwendungen” keine Produktinformationsblätter für sämtliche Aktien erstellen könne. Viele zögen sich zwischenzeitlich aus der Wertpapierberatung für breite Bevölkerungsschichten zurück, schreiben die Länder. “Dieser Entwicklung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase entgegengewirkt werden, indem die nationale Vorgabe aufgegeben wird.” Zweifel haben die Länder auch am Erkenntnisgewinn, den ein Extra-Informationsblatt über die Aktien eines Dax-Unternehmens oder eine Bundesanleihe liefern kann.Schäfer liegt daran, den Aktienmarkt für Bankkunden weiterhin zugänglich zu halten. Die Aktie berge zwar ein Risiko, aber in der langfristigen Anlage auch deutlich mehr Ertrag als Zinsprodukte. Dies zeigten Studien sehr anschaulich. Zudem unterlägen Aktien börsennotierter Unternehmen – über die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben hinaus – weitreichenden Publikationsanforderungen für die Anleger, so Schäfer.