Schärfere Vorgaben für Leerverkäufe
bn Frankfurt – Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat am Montag die Vorgaben für Leerverkäufe verschärft. Wie die European Securities and Markets Authority mitteilte, muss jeder Marktteilnehmer, der in einem EU-regulierten Markt Netto-Short-Positionen hält, diese der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde bereits melden, wenn diese die Schwelle von 0,1 % des emittierten Aktienkapitals erreicht. Bisher hatte die Meldepflicht erst ab 0,2 % gegolten. Wie die Aufsichtsbehörde unterstrich, soll die ab sofort geltende Regelung einen temporären Charakter haben. Die Wertpapieraufseher sprachen von einer Vorsichtsmaßnahme, um die Marktentwicklung überwachen zu können.Zuvor waren bereits Gerüchte über ein Verbot von Leerverkäufen kursiert, wie sie Spanien und Italien bereits am Freitag zumindest für Teile ihrer Aktienmärkte verhängt hatten. Im Vergleich dazu fiel die Intervention weniger einschneidend aus. Diese wurde jedoch im Markt als “erste Drohgebärde” gegenüber US-amerikanischen Hedgefonds interpretiert, zumal die ESMA deutlich machte, dass sie sich weitere Optionen offenhält. – Schwerpunkt Seite 6