Schäuble nimmt BaFin in Schutz

Finanzminister sagt vor Cum-ex-Untersuchungsausschuss aus

Schäuble nimmt BaFin in Schutz

Reuters Berlin – Im Skandal um die milliardenschweren Dividenden-Steuertricks deutscher und ausländischer Banken hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ein Versagen der Finanzaufsichtsbehörde BaFin verneint. “Die Aufgabenstellung der BaFin ist es nicht, den Vollzug von Steuergesetzen zu prüfen”, sagte er gestern vor dem Cum-ex-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit der Frage, wie es passieren konnte, dass Banken und Investoren über ein Jahrzehnt lang den deutschen Fiskus bei der Dividenden-Steuer prellen konnten. Den Schaden schätzen Experten auf bis zu 12 Mrd. Euro. Ziel der Karussellgeschäfte mit Aktien mit (“cum”) und ohne (“ex”) Dividendenanspruch war es, sich die nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Erst 2012 war es unter Schäubles Ägide gelungen, solche Geschäfte zu stoppen.Schäuble ist seit Ende September 2009 im Amt und damit auch für die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin zuständig. Die Opposition kritisiert, mitverantwortlich für den Schaden sei ein mangelhafter Informationsfluss zwischen der BaFin und dem Finanzministerium. Schäuble sagte dagegen, wenn die BaFin Anhaltspunkte für strafbares Verhalten finde, informiere sie im Zweifel die Staatsanwaltschaften. Sie prüfe aber selbst nicht, ob sich die Banken an die Steuergesetze hielten. Dies sei Aufgabe der Steuerverwaltung, die bei den Bundesländern liege. Wegen der Cum-ex-Karusselle laufen in mehreren Bundesländern Ermittlungsverfahren. Einige Banken haben hohe Rückzahlungen geleistet. Ein höchstrichterliches Urteil, ob die Gesetze illegal waren, steht noch aus. Schäuble sagte, im Finanzministerium sei es immer die Rechtsauffassung gewesen, dass es sich um illegale Geschäfte gehandelt habe. Schäuble wies im Ausschuss auch den Vorwurf zurück, zu zögerlich gehandelt zu haben. Er sei mit den Geschäften erstmals wenige Monate nach seinem Amtsantritt befasst worden. Mitte 2010 habe er entschieden, das Verfahren bei der Kapitalertragsteuer grundlegend zu ändern. Danach habe es ein aufwendiges Gesetzgebungsverfahren gegeben. Außerdem hätten die Banken und die Verwaltung Zeit benötigt, um sich auf das neue Besteuerungsverfahren umzustellen. Deshalb sei die Änderung dann zum 1. Januar 2012 umgesetzt worden.