Schön auf die BaFin hören
Kein anderer europäischer Markt hat so viele Handelsplätze wie Deutschland mit seiner gewachsenen Struktur von Regionalbörsen, die sich traditionell dem Retail-Publikum verpflichtet fühlen. Und seitdem die Neobroker dem Privatanleger den Weg an die Börse geebnet haben, erfreuen sich die an den Regionalbörsen andockenden Marktmacher über die an sie gerouteten Orders, für die sie dem Broker eine Rückvergütung bezahlen, das sogenannte Payment for Order Flow (PFOF).
Dass sich dabei Interessenskonflikte ergeben können, liegt auf der Hand, denn auf Seiten des Brokers kann die Versuchung bestehen, mehr Rückvergütung zu vereinnahmen auf Kosten der Ausführungsqualität beim Kunden. Das rief zunächst die ESMA auf den Plan, die im Juli 2021 trocken feststellte, dass eine Kompatibilität mit Mifid II „in den meisten Fällen unwahrscheinlich“ sei. Dann machte EU-Kommissarin Mairead McGuinness öffentlich, dass ein Verbot von PFOF geplant sei, was zu einem Sturm der Entrüstung führte, würde damit doch das gerade erst entfachte Interesse am Aktienmarkt gebremst.
McGuinness ruderte schnell zurück, eine zunächst für Januar geplante Anhörung im Europaparlament fand bis heute nicht statt und das Bundesfinanzministerium hinterlegte in Brüssel, dass ein Verbot mit Deutschland nicht zu machen sei.
Aus dieser Gemengelage heraus hat sich nun die BaFin zu Wort gemeldet und trägt mit granularen Daten einer eigenen Studie zu einer belastbaren Diskussion bei: Für kleinere Volumina ist PFOF überwiegend vorteilhaft, bei höheren Volumen und gleichzeitig niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten gehen diese Vorteile verloren. Die Qualität der Ausführung ist also nicht so übel, vor allem für Anleger mit kleinem Geldbeutel.
Das ist eine wichtige Erkenntnis für das weitere Verfahren. BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch regt deshalb an, über „weniger restriktive regulatorische Maßnahmen“ nachzudenken. Sollte „ein übereiltes Verbot“ nur den Handel für Privatkunden verteuern und sonst nichts bewirken, müsste es allein aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden. Das ist Klartext und richtet sich auch an die Adresse der für ein PFOF-Verbot lobbyierenden Euronext, der es zunächst gelungen war, ESMA und Kommission einzuwickeln.
Es ist gut, dass die BaFin mit Daten für mehr Klarheit gesorgt hat. Payment for Order Flow kann einen Nutzen für private Anleger haben. Wo es nicht passt, müssen Broker und Marktmacher für Verbesserungen bei der Ausführungsqualität sorgen.
(Börsen-Zeitung,